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Schwere Formen der Gewaltausübung
Übergriffe, bei denen Waffen und Werkzeuge als Hilfsmittel eingesetzt werden, um das Opfer zu verletzen, gehören zu den gefährlichsten Angriffen, die im Arbeitsalltag auftreten können. Diese Taten sind gefährliche Körperverletzungen im Sinne des Strafgesetzbuches. Zu beachten ist, dass zu den eingesetzten Waffen auch Gegenstände zählen können, die im Büro vorzufinden sind und für die Straftat zweckentfremdet werden (z.B. Schere, Tacker, Locher, Bürostuhl).
Bei Angriffen mit Waffen, Bombendrohungen, Amoklauf oder Geiselnahme sind Selbsthilfemöglichkeiten der Beschäftigten keinesfalls passende Mittel, um diesen Bedrohungssituationen zu begegnen. Eigensicherung hat oberste Priorität! Gefährden Sie sich nicht zusätzlich.
Als Verhaltensregeln für den Ernstfall gelten:
- Ruhe bewahren
- Wenn möglich, flüchten Sie aus dem Gefahrenbereich/Büro
- Nutzen Sie die gekennzeichneten Fluchtwege
- Bringen Sie sich selbst und, wenn möglich, andere Menschen in Sicherheit
- Sobald Sie in Sicherheit sind, alarmieren Sie die Polizei unter 110
- Warten Sie auf die Einsatzkräfte, weisen Sie diese ein und geben Sie ggf. Informationen weiter
Das Wichtigste zum Schutz bei Terror und Amok auf einen Blick:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Flüchten
- Flüchten Sie aus dem Gefahrenbereich.
- Helfen Sie, wenn möglich, anderen Menschen bei der Flucht.
- Suchen Sie Deckung (z.B. starke Mauern).
- Warnen Sie andere Personen, fordern Sie diese zur Flucht auf.
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- Verstecken Sie sich, wenn Sie nicht fliehen können.
- Verbarrikadieren Sie sich in Räumen.
- Seien Sie leise. Schalten Sie Licht und Ton von Geräten aus.
- Legen Sie sich auf den Boden, entfernt von Fenstern und Türen.
- Nutzen Sie mögliche Deckungen (z.B. massive Mauern).
- Leisten Sie erste Hilfe.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Alarmieren
- Alarmieren Sie die Polizei unter 110, sobald Sie in Sicherheit sind.
- Gehen Sie auf die Polizeikräfte ruhig und besonnen zu.
- Halten Sie dabei die Hände über den Kopf.