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Informationen zum Mutterschutz

Ziel des Mutterschutzrechtes ist es, schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinnen sowie schwangeren oder stillenden Studentinnen die Fortsetzung ihrer Beschäftigung oder ihres Studiums zu ermöglichen, ohne dass der Schutz der Schwangeren, des ungeborenen Lebens oder der stillenden Mutter beeinträchtigt wird.

Deshalb ist für die Tätigkeit einer schwangeren oder stillenden Mitarbeiterin sowie für Lehrveranstaltungen einer schwangeren Studentin eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Zur weiteren Information finden Sie weiter unten das ab 01.01.2018 geltende Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG).

Zur Information: