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Informationen zum Mutterschutz
Ziel des Mutterschutzrechtes ist es, schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinnen sowie schwangeren oder stillenden Studentinnen die Fortsetzung ihrer Beschäftigung oder ihres Studiums zu ermöglichen, ohne dass der Schutz der Schwangeren, des ungeborenen Lebens oder der stillenden Mutter beeinträchtigt wird.
Deshalb ist für die Tätigkeit einer schwangeren oder stillenden Mitarbeiterin sowie für Lehrveranstaltungen einer schwangeren Studentin eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Zur weiteren Information finden Sie weiter unten das ab 01.01.2018 geltende Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG).
- Mitteilungsformular schwangere/stillende Studentin
- Gefährdungsbeurteilung schwangere/stillende Studentin
- Gefährdungsbeurteilung schwangerer/stillende Mitarbeiterin
- Mitteilungs- und Beratungsstellen für schwangere Studentinnen
- Informationen für schwangere Studentinnen (Flyer)
Zur Information:
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Regierungspräsidium Gießen /Hessen /Mutterschutz
- Gefahrstoffe: Einstufung & Kennzeichnung (BAuA)
- Hilfestellung zur Bewertung von Labor- und Forschungstätigkeiten (Quelle: Mutterschutz im Labor-> Ein Leitfaden für die praktische Umsetzung der Max-Planck-Gesellschaft Ausgabe 2018)