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Dosimetrie
Wer braucht ein amtliches Dosimeter und wo bekommt man es?
Gemäß § 64 der Strahlenschutzverordnung müssen Personen (Ausnahme: Patienten im Krankenhaus), die sich in einem Strahlenschutzbereich aufhalten, mit einem Personendosimeter überwacht werden. In Abhängigkeit von der Höhe der Jahresdosis und der Art der Strahlung (beispielsweise Umgang mit niederenergetischen Betastrahlern wie H-3 oder C-14), kann die Behörde diese Verpflichtung aber auch erlassen.
Amtliche Dosimeter können bei einer nach § 169 StrlSchG bestimmten Messstelle erworben werden. Zuständig für uns ist der Mirion Dosimetrieservice (AWST).
Das Dosimeter wurde verloren oder ist nicht auswertbar - was nun?
Bei einem verlorenen oder einem nicht auswertbaren Dosimeter ist ein Antrag auf Festlegung einer Ersatzdosis gem. § 65 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu stellen. Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich an die Strahlenschutzbevollmächtigte.