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Wer benötigt einen Strahlenpass?
Der Strahlenpass ist ein Dokument, in dem übersichtlich und auf europäischer Ebene einheitlich die ermittelten Körperdosen bilanziert werden, die Sie als beruflich exponierte Person bei Entsendung in fremde Betriebsstätten erlangt haben. Der Strahlenpass ist ein persönliches Dokument und muss von Ihnen verwahrt werden!
Beruflich exponierte Personen, die in fremden Anlagen oder Einrichtungen gemäß § 25 Abs. 1 StrlSchG beschäftigt werden, benötigen als einen Strahlenpass. Das könnte für Sie zutreffen, wenn Sie in beispielsweise als Doktorand für Bestrahlungsexperimente an einen Beschleuniger im In- oder Ausland reisen und hier in einem Kontrollbereich Experimente machen.
Woher bekomme ich einen Strahlenpass?
Strahlenpässe können bei verschiedenen Fachverlagen bestellt werden; im Internet finden Sie entsprechende Anbieter.
Wie und wo wird der Strahlenpass registriert?
Der Strahlenpass wird zunächst vom zuständigen Strahlenschutzbeauftragten (bestellte SSB für die § 25 StrlSchG-Genehmigung) oder der Strahlenschutzbevollmächtigten ausgefüllt und dann zur Registrierung an das Regierungspräsidium Gießen gesendet.
Wie lange ist ein Strahlenpass gültig?
Der Strahlenpass ist sechs Jahre gültig und kann um fünf Jahre verlängert werden, solange noch Eintragungen möglich sind. Ist kein Platz für Eintragungen mehr vorhanden, muss ein Folgepass ausgestellt werden. In diesem Fall sind der bisher geführte sowie der neue Pass der zuständigen Behörde vorzulegen.
Was ist bei Verlust des Strahlenpasses zu tun?
Der Verlust eines Strahlenpasses muss bei der Behörde gemeldet werden, die den Pass auch registriert hat. Mit der Verlustmeldung muss ein neuer Strahlenpass zur Registrierung und der Nachweis über die bisher ermittelten Körperdosen der exponierten Person vorgelegt werde.