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Fachkunde: Erwerb, Bescheinigung und Aktualisierung

 Wer braucht eine Fachkunde im Strahlenschutz?

Eine Fachkunde im Strahlenschutz benötigt, wer

  • als Strahlenschutzverantwortlicher ohne Strahlenschutzbeauftragter auskommen möchte,
  • in die Funktion eines Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden soll,
  • als Ärztin oder Arzt die rechtfertigende Indikation für die Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen stellt,
  • als Arbeitsmediziner beruflich exponierte Personen gemäß Strahlenschutzverordnung untersucht ("Ermächtigter Arzt"),
  • als Sachverständiger nach Röntgenverordnung tätig ist,
  • beruflich Röntgengeräte prüft, wartet und instand setzt,
  • als Veterinärmediziner Röntgenstrahlen eigenverantwortlich in der Tierheilkunde anwendet.

Wenn Sie in der Universität als Strahlenschutzbeauftragter für den genehmigungspflichtigen Umgang mit einem Röntgengerät oder einem Störstrahler oder für den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestellt werden sollen, benötigen Sie also eine Fachkunde für das jeweilige Gebiet.

Wie wird die Fachkunde erworben?

Der Erwerb der Fachkunde besteht aus einer für das jeweilige Anwendungsgebiet geeigneten Ausbildung, der erfolgreichen Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs und dem Nachweis einer praktischen Erfahrung  (Sachkunde). Die Voraussetzungen sind nach Vorgabe der Richtlinien geregelt (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung). Wichtig: Der Kursbesuch alleine führt aber noch nicht zur Fachkunde, die muss Ihnen erst durch die Behörde bescheinigt werden!  Wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem Besuch eines Strahlenschutzkurses keine Fachkunde im Strahlenschutz bei der Behörde beantragt wurde, verliert die Kursbescheinigung ihre Gültigkeit!!!

Wie und durch wen wird die Fachkunde bescheinigt?

Die Fachkunde wird durch das Regierungspräsidium Gießen als zuständige Aufsichtsbehörde nach positiver Prüfung aller Unterlagen bescheinigt. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie

  • an einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen haben,
  • die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) nach Angabe der anzuwendenden Fachkunde-Richtlinie schriftlich oder digital nachweisen können,
  • über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen. 

Aktualisierung der Fachkunde

Die Fachkunde muss spätestens alle 5 Jahre aktualisiert werden; entscheidend dabei ist das Datum der Fachkundebescheinigung durch die Behörde. Bitte leiten Sie als bestellte Strahlenschutzbeauftragte Ihre Bescheinigungen über die Aktualisierung an die Strahlenschutzbevollmächtigte weiter: