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Strahlenschutzregelung für Klinikum und Universität

Die Strahlenschutzbereiche des Universitätsklinikums (UKGM) am Standort Marburg werden sowohl von Beschäftigten des UKGM als auch von Beschäftigten der Universität zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit genutzt. Umgekehrt werden die Strahlenschutzbereiche der Philipps Universität (UMR) ebenfalls von beiden Beschäftigtengruppen genutzt. 
Aufgrund dieser engen Zusammenarbeit braucht es Absprachen, damit in Hinblick auf personenbezogene Strahlenschutzverpflichtungen alle Beschäftigte* den richtigen Ansprechpartner kennen.
Hier finden Sie die Organigramme für die Strahlenschutzorganisation der  Philipps Universität Marburg und des Universitätsklinikums mit Angabe zu den jeweils bestellten Strahlenschutzbeauftragten, die Sie im Netz des UKGM bzw. uniintern abrufen können.

*1.„Beschäftigte der UMR“ alle beim Land Hessen in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis stehende Personen, die zugleich Mitglieder der UMR sind, unabhängig von der Frage, ob die Personaladministration durch UKGM oder UMR erfolgt oder nach welchem Tarifvertrag die jeweilige Person beschäftigt wird.
2.„Beschäftigte des UKGM“ alle sonstigen für UKGM tätige Personen, also v.a. solche, die bei der UKGM GmbH angestellt sind.
3.„UKGM-administrierte Landesbeschäftigte“ alle Beschäftigten der UMR, bei denen die Personaladministration durch UKGM erfolgt.
4.„Beschäftigte“ sowohl Beschäftigte der UMR, als auch Beschäftigte des UKGM.