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Notwendige Unterlagen bei Einstellung von Menschen mit Behinderung, die nach den Richtlinien der Hessischen Landesregierung gefördert werden sollen:
Rechtsgrundlagen: Menschen mit Behinderung - Überblick rechtliche Grundlagen
Beratung und weitere Informationen erhalten Sie durch die Inklusionsbeauftragte Vera Payer (Dez II B 1.7).
An Unterlagen werden benötigt:
- Formloser Einstellungsantrag mit Angabe zur Beschäftigungsdauer, der Entgeltgruppe und Arbeitszeit (Std./Wo).
- Begründung, weshalb eine Finanzierung aus Mitteln des einstellenden Bereiches nicht zur Verfügung steht.
- Wenn vorhanden, die gesamten Bewerbungsunterlagen, inklusive des Lebenslaufs der einzustellenden Person
- Tätigkeitsbeschreibung für den Arbeitsplatz
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Kopie des Diplom-, Magisterabschluss oder vergleichbar (bei Wiss. Mitarbeiter/-innen)
- Komplett ausgefüllter Personalbogen
- Anschrift der zuständigen Arbeitsagentur bzw. des zuständig Kreisjobcenters für die einzustellende Person; wenn möglich auch den Namen der zuständigen Sachbearbeiterin/des zuständigen Sachbearbeiters.