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Einstellungsunterlagen für Hochschullehrer/-innen, Vertretungsprofessor/-innen und Beamtinnen/Beamte
Wir freuen uns Sie für die Philipps-Universität Marburg gewinnen zu können. Für Ihre Einstellung benötigen wir ein polizeiliches Führungszeugnis und die nachfolgend aufgeführten Unterlagen. Sie werden informiert, sofern eine Einstellungsuntersuchung zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung erforderlich sein sollte. Die Anmeldung beim zuständigen Arzt erfolgt durch die Dienststelle.
Bitte beantragen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis Belegart „O“ bei Ihrem Einwohnermeldeamt. Die Kosten betragen zur Zeit 13,- €, können jedoch nicht erstattet werden.
- Personalbogen einschließlich Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren (2fach)
- Ergänzende Angaben zum Personalbogen
- Festsetzung der Erfahrungsstufe für die Bemessung des Grundgehalts
- Selbstauskunft für das Elektronische LohnSteuerAbszugsMerkmale - Verfahren (ELStAM)
- Sozialversicherungsausweis (Kopie)
- Formlose Mitteilung der Krankenkasse (Vertretungsprofessor/-innen ohne Gewährleistungsbescheid)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Prüfungszeugnisse (Kopien)
- Wichtig: Einstellungsrelevante Zeugnisse (des höchsten Abschlusses) müssen vor Vertragsbeginn bzw. der Vertragsunterzeichnung im Original vorgelegt werden. Die Vorlage von beglaubigten Kopien ist alternativ möglich.
Zusätzlich soweit für Sie zutreffend:
- Heiratsurkunde (Kopie)
- Geburtsurkunden von Kindern (Kopie)
- Erklärung zum Familienzuschlag
- Erklärung Kinderzulage
- Schwerbehindertenausweis, -bescheid (Kopie)
- Einverständnis zum Übersenden der Personalakten vorheriger Dienststellen zur Weiterführung der Akten
- Nachweise über bisherige Beschäftigungen (Kopien)
- Nachweis (inkl. Versicherungsnummer) über Mitgliedschaft in einer zusätzlichen Altersversorgung bei vorheriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst (VBL)
- Unterlagen über vermögenswirksames Sparen (kann nachgereicht werden)
- Nachweis über Wehr-/Zivildienst
- Erklärung zu eventuell früherer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR
- bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Gültige Aufenthaltserlaubnis, die zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt