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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Ansprechpartnerin: Anja Mosný

Rechtsvorschriften: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Fortbildungsangebot: Online-Schulung und Test zum AGG in ILIAS

Allgemeines:

Am 17.08.2006 (Bundesgesetzblatt I, S. 1897) ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) veröffentlicht worden. Das AGG ist die Umsetzung der als "Antidiskriminierungsrichtlinien" bekannt gewordenen Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft in innerdeutsches Recht. Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung oder Beseitigung von Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Zuständig für die Behandlung von Beschwerden Beschäftigter nach dem 2. Abschnitt des AGG ist der Beauftragte für das Allgemeine Gleichstellungsgesetz.

Der Arbeitgeber hat vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierungen zu treffen (§ 12 AGG). Dazu gehören auch Schulungen der Beschäftigten.

Über ILIAS wird eine Online-Schulung zum AGG angeboten, diese finden Sie HIER. Wir bitten Sie die Schulung und den dazugehörigen Test in den ersten drei Monaten der Beschäftigung durchzuführen.