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Arbeitszeit

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Erste Anlaufstelle für alle Fragen ist die zuständige Zeiterfassungsachbearbeitung Ihres Bereichs. Allgemeine Fragen zum Thema Arbeitszeit können Sie darüber hinaus per E-Mail an senden.

Informationen und Rechtsvorschriften:
Dienstvereinbarung Flexible Arbeitszeit
Anlage zur Dienstvereinbarung Flexible Arbeitszeit
Informationen zum Zeiterfassungsystem ZEUSX
Informationen zur Zeiterfassung bei Dienstreisen

Formulare: 
Arbeitszeitverteilung bei Teilzeitbeschäftigung

FAQs

Geltungsbereich

  • Ab wann und für wen gilt die Dienstvereinbarung?

    Die neue Dienstvereinbarung flexible Arbeitszeit tritt am 01.01.2025 in Kraft. Sie betrifft zunächst im sog. „Probebetrieb“ alle Beschäftigten, die bereits vor dem 01.01.2025 an der Zeiterfassung teilgenommen haben. Aufgrund der umfangreichen Umstellungs- und Vorbereitungsarbeiten wird die Zeiterfassung für alle weiteren Beschäftigten im Laufe des ersten Halbjahres 2025 eingeführt. Sie werden rechtzeitig darüber informiert, wenn Ihr Arbeitsbereich in die Zeiterfassung aufgenommen wird.

    Außerdem ist zu beachten, dass die in § 2 I DV genannten Personenkreise nicht unter den Geltungsbereich der Dienstvereinbarung fallen und die in § 3 II, III i. V. m. Anlage 1 DV genannten Bereiche von der Teilnahme an der flexiblen Arbeitszeit ausgeschlossen sind.

    Sollten Beschäftigte, die unter § 2 I DV fallen, freiwillig an der Arbeitszeiterfassung teilnehmen, so ist dies gem. § 2 II DV möglich.

Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitstage und Zeitguthaben

Zeiterfassung, -korrektur und Gleittage

Vorgesetzte