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Nutzung eines Flugzeuges

Allgemein: Kosten für Reiseversicherungen (z.B. Reiserücktrittversicherung) sowie Sitzplatzreservierungen sind nicht erstattungsfähig.

Inlandsreisen

Flugkosten kommen im Inland grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Reise eine höhere Reisekostenerstattung bei Benutzung eines anderen regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels zur Folge hätte oder besondere dienstliche Gründe (wesentliche Einsparung von Arbeitszeit) vorliegen.

Hier ist ausschließlich Economy Class erstattungsfähig.

Die Einsparung von Arbeitszeit ist in einer Anlage zum Antrag auf Genehmigung darzulegen.

Auslandsreisen 

Bei Flugreisen werden die Kosten für das Benutzen der Economy Class oder einer vergleichbaren Klasse erstattet, wenn die Reise ins europäische Ausland erfolgt.

Bei Flügen ins außereuropäische Ausland ist die Erstattung bis zur Business Class oder einer vergleichbaren Klasse ab einer reinen Flugzeit von 4 Stunden möglich.