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Stornierung von Reisen
Sollten Sie eine Reise aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit, Naturkatastrophe, Pandemie, dienstliche Gründe) nicht antreten können, so sind Sie dazu verpflichtet sofort Stornierungen aller bereits angefallenen Kosten (z.B. Fahr- und Flugscheine, Unterkunft, Teilnahmegebühren) vorzunehmen. Die Bemühungen sind dabei zu dokumentieren. Entstehen dennoch Kosten, so sind diese erstattungsfähig.
Kann eine Reise aus privaten Gründen nicht angetreten werden, sind mit bekannt werden Stornierungsmaßnahmen einzuleiten. Etwaige Kosten können erstattet werden, sofern triftige persönliche Gründe die Reise unmöglich machten. Die Entscheidung obliegt dem Arbeitgeber.