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Notwendige Unterlagen bei Einstellung von Menschen mit Behinderung, die nach den Richtlinien der Hessischen Landesregierung gefördert werden sollen:

Rechtsgrundlagen: Menschen mit Behinderung - Überblick rechtliche Grundlagen

Beratung und weitere Informationen erhalten Sie durch die Inklusionsbeauftragte Vera Payer (Dez II B 1.7).

An Unterlagen werden benötigt:

  1. Formloser Einstellungsantrag mit Angabe zur Beschäftigungsdauer, der Entgeltgruppe und Arbeitszeit (Std./Wo).
  2. Begründung, weshalb eine Finanzierung aus Mitteln des einstellenden Bereiches nicht zur Verfügung steht.
  3. Wenn vorhanden, die gesamten Bewerbungsunterlagen, inklusive des Lebenslaufs der einzustellenden Person
  4. Tätigkeitsbeschreibung für den Arbeitsplatz
  5. Kopie des Schwerbehindertenausweises
  6. Kopie des Diplom-, Magisterabschluss oder vergleichbar (bei Wiss. Mitarbeiter/-innen)
  7. Komplett ausgefüllter Personalbogen
  8. Anschrift der zuständigen Arbeitsagentur bzw. des zuständig Kreisjobcenters für die einzustellende Person; wenn möglich auch den Namen der zuständigen Sachbearbeiterin/des zuständigen Sachbearbeiters.