Hauptinhalt

Urlaubsberechnung nach dem TV-H: Neue Entwicklungen im Urlaubsrecht

Für alle Beschäftigte, die in der Zeitwirtschaft tätig sind.

Veranstaltungsdaten

29. Januar 2020 08:30 – 29. Januar 2020 13:00
Termin herunterladen (.ics)

Gebäude B |12; Biegenstr. 36; Raum +1/0010 (101)

Die Auswirkungen des Europarechts auf das Arbeitsrecht in Deutschland ist besonders augenfällig beim Anspruch auf Erholungsurlaub. Hier hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den letzten 10 Jahren kaum einen Stein auf dem anderen gelassen. Viele Sonderfälle sind zu beachten und vor allem reicht es nicht mehr, ausschließlich die tarifvertragliche Regelung zu kennen und anzuwenden. Hier setzt dieser Workshop an.

Ziel des Workshops ist es, die für die korrekte Berechnung des Urlaubs zu beachtenden Vorschriften und Rechtsprechung vorzustellen und anhand von Praxisbeispielen zu zeigen, wie der Urlaub bei längerer Krankheit, bei Sonderurlaub, Elternzeit usw. ermittelt oder übertragen werden kann.

Die Teilnehmenden werden gebeten, aus ihrer Praxis Einzelfälle und Fragen beizusteuern, die wir dann gemeinsam im Rahmen des Workshops besprechen und bearbeiten können. Bitte schicken Sie uns diese vorab, idealerweise bis zum 20.01.2020, an personalentwicklung@uni-marburg.de.

Lerninhalte

Festsetzung von Urlaubsansprüchen bei

  • Beschäftigungsbeginn
  • Sonderurlaub
  • Elternzeit / Mutterschutz
  • Krankheit
  • Wechsel des Beschäftigungsumfangs oder
  • Änderung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit
  • Abgeltung von Urlaubsansprüchen

Anmeldung zu dieser Veranstaltung

Bitte melden Sie sich für unsere Veranstaltungen formlos per E-Mail an. Hierbei benötigen wir von Ihnen die im Folgenden aufgeführten Angaben:

  1. Ihren Namen und Vornamen
  2. Ihre organisatorische Zugehörigkeit (Fachbereich, Einrichtung, Universitätsverwaltung)
  3. Veranstaltungstitel sowie –tag
  4. Wichtig ist, dass Sie in dieser Anmeldungs-E-Mail Ihre/n Vorgesetzten in „cc“ setzen. So können wir erkennen, dass Sie Ihren Fortbildungswunsch geklärt haben.
  5. Da wir in jeder Fortbildung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ¼ der Plätze für Menschen mit Behinderung (bzw. diesen Personen Gleichgestellte) reservieren, erbitten wir zusätzlich diese Angabe, falls dies bei Ihnen zutrifft.
  6. Auch erbitten wir Ihre Rückmeldung, falls Sie einen barrierefreien Zugang benötigen.

Referierende

Markus Kolling; Sachgebietsleiter Dez II B 4

Veranstalter

Referat für Personalentwicklung

Kontakt