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Alternativer Karriereweg
Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für administrativ Beschäftigte von Stellenkategorie II (EG 8 / 9a) zu Stellenkategorie III (ab EG 9b) für Beschäftigte diverser Ausbildungswege
Alternativ zur Weiterbildung zu Verwaltungsfachwirtinnen bzw. Verwaltungsfachwirten können Sie als administrativ Beschäftigte/r auch auf dem Alternativen Karriereweg Entgeltgruppen ab EG 9b erlangen. Im Gegensatz zu dem üblichen Qualifizierungsweg über die Weiterbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in, der die Grundlage für einen breiten fachlichen Einsatz in vielfältigen Bereichen der Universität bildet, ermöglicht dieser Karriereweg nur einen fachlich engen Einsatz und ist verknüpft mit einer deutlich längeren Qualifizierungsphase durch Berufserfahrung und Weiterbildung.
Zwei Kolleginnen haben die Förderung über den Alternativen Karriereweg bereits erfolgreich abgeschlossen und Entgeltgruppen EG 9b bzw. EG 10 erreicht. Zwei weitere Kolleginnen befinden sich aktuell in der Förderung.
Damit auch Sie diesen Alternativen Karriereweg gehen können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Erfolg in einem Stellenauswahlverfahren - Voraussetzung I für den Alternativen Karriereweg
Als erste Voraussetzung, damit Sie über den Alternativen Karriereweg den Schritt in die Entgeltgruppen EG 9b oder höher gehen können, müssen Sie in einem Stellenauswahlverfahren als geeignete Kandidatin bzw. als geeigneter Kandidat für eine entsprechend ausgeschriebene Stelle ausgewählt werden. Dabei muss die Zusammensetzung des Auswahlgremiums derart gestaltet sein, dass mindestens ein Mitglied die relevanten Fachkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber beurteilen kann. Dieses Mitglied muss Ihre Fachkenntnisse unter Auswertung der Antworten auf detaillierte Fachfragen, bestätigen.
Fachliche Qualifikation – Voraussetzung II für den Alternativen Karriereweg
Neben dem Erfolg in einem Stellenauswahlverfahren auf eine entsprechende Stelle müssen Sie darüber hinaus eine der folgenden fachlichen Qualifikationen aufweisen, um den Alternativen Karriereweg gehen zu können:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Qualifikation auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (z. B. Bachelor, Prüfung als Fachkauffrau oder Fachkaufmann, Fachwirt/in)
Sie besitzen eine Qualifikation auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Bachelorabsolvent/in, geprüfte Fachkauffrau bzw. Fachkaufmann oder (geprüfte/r) Fachwirt/in sind. Meist vermitteln diese Abschlüsse fachliche und methodische Kompetenzen, die Ihren fachspezifischen, jedoch keinen fachlich breit aufgestellten, Einsatz erlauben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Qualifizierung durch Berufserfahrung und fachspezifische Weiterbildung
Falls Sie keine Qualifikation auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) besitzen, so erhalten Sie nach Antritt Ihrer neuen Stelle zunächst die zu Ihren fachlichen Qualifikationen passende Eingruppierung. Eine Eingruppierung passend zur Stellenausschreibung können Sie durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen erlangen, entweder
indem Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abschließen, die fachlich zu dem Themenfeld Ihrer mindestens nach EG 9b eingruppierten Stelle passt und deren Abschluss dem Niveau 6 DQR zugeordnet wird,
oderindem Sie sich durch Berufserfahrung, kombiniert mit mindestens einer individuell zu vereinbarenden umfangreichen Weiterbildungsmaßnahme (z. B. ein Zertifikatskurs), weiterführende fachspezifische Kenntnisse aneignen.
Falls Sie diesen zweiten Qualifizierungsweg (Berufserfahrung plus Weiterbildung) wählen, so bedeutet dies für Sie konkret:i) Sie üben über einen Zeitraum, der der doppelten Weiterbildungsdauer einer fachlich passenden Qualifizierung auf Niveau 6 DQR entspricht, fachlich einschlägige Tätigkeiten aus, die in ihrer fachlichen Tiefe und Breite gründliche, vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen (im Sinne des Tarifrechts) erfordern. (Wäre beispielsweise für Ihre fachliche Qualifikation ein zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang zum/zur geprüften Fachwirt/in passend, benötigen Sie mindestens vier Jahre Berufserfahrung.) Bekleiden Sie eine Stelle, die höher als die EG 9b bewertet wurde, müssen Sie Berufserfahrung in Tätigkeiten nachweisen, die einer Eingruppierung eine Entgeltgruppe unterhalb Ihrer neuen Stelle entsprechen. Diese Beschäftigungsdauer erlaubt es, dass Sie sich „on the job“ Fachkenntnisse und Methoden aneignen, die zur Erfüllung der mit Ihrer Stelle verbundenen Aufgaben notwendig sind.
ii) Ergänzend schließen Sie eine umfassende externe Weiterbildungsmaßnahme ab, (1) deren Inhalte und Qualifizierungsziele mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten und einer Referentin/einem Referenten für Personalentwicklung abgestimmt wurden, und (2) die einen Umfang von mindestens 12 Weiterbildungstagen (96 Präsenzstunden) und einen Leistungsnachweis in Form einer eigenständigen schriftlichen Hausarbeit beinhaltet. Handelt es sich bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzten nicht um die/den Fachvorgesetzten, so ist bei der Wahl der Weiterbildungsmaßnahme auch die passende Fachabteilung einzubinden.
Die Möglichkeit, den hier beschriebenen Alternativen Karriereweg zu gehen, gilt auch für Stellen, die nach einer Höherbewertung in die Entgeltgruppe EG 9b oder höher eingestuft werden. In diesen Fällen gelten die unter „Fachliche Qualifikation“ beschriebenen Voraussetzungen (Voraussetzung I „Erfolg in einem Stellenauswahlverfahren“ entfällt.).
Nehmen Sie auf diesem Alternativen Karriereweg an einer Weiterbildungsmaßnahme teil, so werden Sie an den Präsenz- und Prüfungstagen unter Fortzahlung Ihres Entgelts von der Arbeitsleistung freigestellt. Darüber hinaus gehende Zeiten für Lehrgangsvor- oder -nachbereitung bzw. für die Erarbeitung schriftlicher Leistungsnachweise erbringen Sie. Die Finanzierung der Weiterbildungsmaßnahme und anfallender Prüfungsgebühren übernimmt die Philipps-Universität.