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Personalentwicklung in administrativen Berufen an der Philipps-Universität Marburg
Qualifizierung als Grundlage für Aufstiegs- und Entwicklungschancen
Engagierte und qualifizierte Beschäftigte haben an der Philipps-Universität die Möglichkeit, durch jeweils passende Weiterqualifizierung die Voraussetzungen für die Übernahme verantwortungsvollerer Aufgaben zu erlangen - und damit perspektivisch Positionen zu übernehmen, die besser vergütet werden.
Im Folgenden finden Sie Perspektiven der Entwicklung und Karriere für administrativ tätige Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen EG 5 bis EG 9b („große EG 9“) oder höher.
Einem besseren Verständnis des Texts und der personalrechtlichen Grundlagen dienen die Erklärungen der folgenden Begriffe:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gründliche Fachkenntnisse
Für „gründliche Fachkenntnisse“ sind nähere, nicht nur oberflächliche, Kenntnisse von Gesetzen, Tarifbestimmungen oder sonstigen einschlägigen Vorschriften des Aufgabenkreises oder auch sonstige Fachkenntnisse erforderlich, so dass die/der Beschäftigte eine Aufgabe ohne weitere Arbeitsanweisungen eigenständig erfüllen kann. Dabei können sich „gründliche Fachkenntnisse“ auch auf andere Fachkenntnisse, wie beispielsweise Organisationslehre oder kaufmännische Regeln und Prinzipien, beziehen. Allgemeine Fertigkeiten, wie Organisations- oder Verhandlungsgeschick, der Allgemeinbildung zuzuordnende Kenntnisse oder der Umgang mit geläufigen Computerprogrammen (z. B. Word) sind hier nicht gemeint.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
„Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse“ stehen über den „gründlichen Fachkenntnissen“, da ihr Umfang, d. h. ihre Quantität, weitreichender ist. Die Fachkenntnisse sollten vielseitig und unterschiedlich sein. Dies ergibt sich beispielsweise aus der Anzahl der anzuwendenden Rechtsvorschriften oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet stellenden Anforderungen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Selbständige Leistungen
"Selbständige Leistungen" sind in diesem Zusammenhang im Tarifsinn für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen zu verstehen: Die Formulierung „Selbständige Leistungen“ darf nicht mit dem im allgemeinen Sprachgebrauch üblichen Begriff „selbständig arbeiten“ bzw. „eigenständig arbeiten“ verwechselt werden. Für „selbständige Leistungen“ reicht es nicht aus, selbstständig, also im Einzelfall ohne konkrete Weisung, zu arbeiten. Vielmehr liegen "selbständige Leistungen" bspw. dann vor, wenn Ermessensentscheidungen auf der Grundlage entsprechender Fachkenntnisse oder auch Optimierungsüberlegungen unter der fachlichen Berücksichtigung mehrerer Faktoren getroffen werden.
An der Philipps-Universität können administrative Stellen den folgenden Kategorien zugeordnet werden:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Stellenkategorie I: Verwaltungstätigkeiten mit gründlichen Fachkenntnissen / Sekretariate (Entgeltgruppen EG 5 und EG 6, bzw. EG 7 bei Fremdsprachensekretär/innen)
Zu dieser Kategorie gehören Stellen, die nach den Entgeltgruppen EG 5 und EG 6, bzw. bei Fremdsprachensekretär/innen der EG 7, eingruppiert werden. Sie werden durch Tätigkeiten gekennzeichnet, die (im Sinne des Tarifrechts) gründliche (EG 5) bzw. gründliche und vielseitige (EG 6) Fachkenntnisse erfordern. Die Beschäftigten auf diesen Positionen besitzen üblicherweise einschlägige Ausbildungen (so als Verwaltungsfachangestellte, als Fachangestellte für Bürokommunikation, als Rechtsanwaltsfachangestellte, als Bürokauffrau bzw. –mann bzw. als Fremdsprachensekretär/in) oder sie sind andere Ausbildungs- und Berufswege gegangen. Berufsanfänger/innen administrativer Ausbildungsberufe fangen an der Philipps-Universität üblicherweise mit der EG 6 an, Eingruppierungen darunter werden nicht mehr vorgenommen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Stellenkategorie II: Sachbearbeitung / Herausgehobenes Büromanagement (Entgeltgruppen EG 8 und EG 9a)
Tätigkeiten dieser Kategorie werden durch die Entgeltgruppen EG 8 bzw. EG 9a ("kleine EG 9") gekennzeichnet. Als Voraussetzung für die auf diesen Stellen zu erfüllenden selbständigen Leistungen (im Sinne des Tarifrechts; Begriffserklärung s. oben) sind fundierte, auf rechtlichen Grundlagen basierende gründliche und vielseitige Fach- und Methodenkenntnisse unerlässlich. Stellen der Entgeltgruppen EG 8 oder EG 9a sind beispielsweise die Finanz- oder Personalsachbearbeitung wissenschaftlicher Einrichtungen oder in der Verwaltung, die administrative (nicht: die wissenschaftliche) Koordinierung von Sonderforschungsbereichen, die Sachbearbeitung in Prüfungsämtern oder Dekanats- bzw. Studiendekanatssekretariaten oder auch die administrative Begleitung universitärer Gremien.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Stellenkategorie III: Komplexe, mit umfassenden Fachkenntnissen verknüpfte Verwaltungstätigkeiten (Entgeltgruppen ab EG 9b)
Bei administrativen Stellen dieser Kategorie handelt es sich um Verwaltungsstellen der Entgeltgruppen EG 9b oder höher (vergleichbar dem gehobenen Dienst der Beamt/innen), die umfassende Fachkenntnisse voraussetzen, z. B. in der Universitätsverwaltung oder in den Wirtschaftsverwaltungen.
Wir wählen diese recht grobe Einteilung, um das Personalentwicklungskonzept für das administrative Personal besser zu strukturieren. Sie wird den tatsächlichen Anforderungen und Arbeitsprozessen in vielen Fällen nur bedingt gerecht, beispielsweise in den Sekretariaten als Schnittstelle zwischen Administration und Wissenschaft.
Im Folgenden werden die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten in die nächst höhere Stellenkategorie vorgestellt:
- Qualifizierungsempfehlung zum Erlangen einschlägiger fachlicher und methodischer Kompetenzen - Berufliche Entwicklungsmöglichkeit von Stellenkategorie I (EG 5 / 6) zu Stellenkategorie II (EG 8 / 9a)
- Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt / zur Verwaltungsfachwirtin - Berufliche Entwicklungsmöglichkeit von Stellenkategorie II (EG 8 / 9a) zu Stellenkategorie III (ab EG 9b) für Verwaltungsfachangestellte und auch für Fachangestellte für Bürokommunikation oder gleichwertige Ausbildungsberufe
- Alternativer Karriereweg - Berufliche Entwicklungsmöglichkeit von Stellenkategorie II (EG 8 / 9a) zu Stellenkategorie III (ab EG 9b) für Beschäftigte diverser Ausbildungswege
Auch in Papierform sind die Informationen dieser Seite abrufbar.