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Personalentwicklung in administrativen Berufen an der Philipps-Universität Marburg

Foto: Rolf K. Wegst

Qualifizierung als Grundlage für Aufstiegs- und Entwicklungschancen

Engagierte und qualifizierte Beschäftigte haben an der Philipps-Universität die Möglichkeit, durch jeweils passende Weiterqualifizierung die Voraussetzungen für die Übernahme verantwortungsvollerer Aufgaben zu erlangen - und damit perspektivisch Positionen zu übernehmen, die besser vergütet werden.

Im Folgenden finden Sie Perspektiven der Entwicklung und Karriere für administrativ tätige Tarif­be­schäftigte in den Entgeltgruppen EG 5 bis EG 9b („große EG 9“) oder höher.

Einem besseren Verständnis des Texts und der personalrechtlichen Grundlagen dienen die Erklärungen der folgenden Begriffe:

  • Gründliche Fachkenntnisse

    Für „gründliche Fachkenntnisse“ sind nähere, nicht nur oberflächliche, Kenntnisse von Gesetzen, Tarifbestimmungen oder sonstigen einschlägigen Vorschriften des Aufgabenkreises oder auch sonstige Fachkenntnisse erforderlich, so dass die/der Beschäftigte eine Aufgabe ohne weitere Arbeitsanweisungen eigenständig erfüllen kann. Dabei können sich „gründliche Fachkenntnisse“ auch auf andere Fachkenntnisse, wie beispielsweise Organisationslehre oder kaufmännische Regeln und Prinzipien, beziehen. Allgemeine Fertigkeiten, wie Organisations- oder Verhandlungsgeschick, der Allgemeinbildung zuzuordnende Kenntnisse oder der Umgang mit geläufigen Computerprogrammen (z. B. Word) sind hier nicht gemeint.

  •  Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse

    „Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse“ stehen über den „gründlichen Fachkenntnissen“, da ihr Umfang, d. h. ihre Quantität, weitreichender ist. Die Fachkenntnisse sollten vielseitig und unterschiedlich sein. Dies ergibt sich beispielsweise aus der Anzahl der anzuwendenden Rechtsvorschriften oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet stellenden Anforderungen.

  • Selbständige Leistungen

    "Selbständige Leistungen" sind in diesem Zusammenhang im Tarifsinn für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen zu verstehen: Die Formulierung „Selbständige Leistungen“ darf nicht mit dem im allgemeinen Sprachgebrauch üblichen Begriff „selbständig arbeiten“ bzw. „eigenständig arbeiten“ verwechselt werden. Für „selbständige Leistungen“ reicht es nicht aus, selbst­ständig, also im Einzelfall ohne konkrete Weisung, zu arbeiten. Vielmehr liegen "selbständige Leistungen" bspw. dann vor, wenn Ermessensentscheidungen auf der Grundlage entsprechender Fachkenntnisse oder auch Optimierungsüberlegungen unter der fachlichen Berücksichtigung mehrerer Faktoren getroffen werden.


An der Philipps-Universität können administrative Stellen den folgenden Kategorien zugeordnet werden:

Wir wählen diese recht grobe Einteilung, um das Personalentwicklungskonzept für das administrative Personal besser zu strukturieren. Sie wird den tatsächlichen An­forderungen und Ar­beits­prozessen in vielen Fällen nur bedingt gerecht, beispielsweise in den Sekretariaten als Schnitt­stelle zwischen Admini­stra­tion und Wissenschaft.

Im Folgenden werden die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten in die nächst höhere Stellenkategorie vorgestellt:

Auch in Papierform sind die Informationen dieser Seite abrufbar.

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