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Wissenschaftliche Weiterbildung
Das Hessische Hochschulgesetz überträgt den Hochschulen die Aufgabe zur Entwicklung von Weiterbildungsangeboten zur wissenschaftlichen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen. Im Gegensatz zum kostenfreien regulären Studium, das allen Studieninteressierten offen steht, sind für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten kostendeckende Entgelte zu erheben und berufspraktische Erfahrungen nachzuweisen.
An der Philipps-Universität gibt es zwei Formate wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote, die nachfolgend erläutert werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Weiterbildende Masterstudiengänge
Weiterbildende Masterstudiengänge führen zum gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen wie konsekutive Masterstudiengänge. Für sie gelten daher – neben der Maßgabe, Studiengebühren zu erheben – dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen zur Struktur und Qualitätssicherung. Die Entwicklung und Akkreditierung eines Masterstudiengangs dauern etwa zwei Jahre. Grundlage für Masterstudiengänge an der Philipps-Universität Marburg sind die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen in Masterstudiengängen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Zertifikatskurse
Zertifikatskurse haben in der Regel einen Umfang zwischen 12 und 60 Leistungspunkten. Sie führen zu keinem Studienabschluss, nach erfolgreichem Abschluss wird ein Zertifikat der Philipps-Universität verliehen. Die Grundlage für Zertifikatskurse an der Philipps-Universität bilden die Allgemeine Bestimmungen für weiterbildende Zertifikatskurse an der Philipps-Universität Marburg (PDF).
Für Zertifikate, die vor dem Inkrafttreten der Allgemeinen Bestimmungen für weiterbildende Zertifikatskurse an der Philipps-Universität Marburg entwickelt wurden, gelten die Allgemeine Regelungen für Zertifikatskurse im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterbildung der Philipps-Universität Marburg.
Fragen?
Als Schnittstelle zwischen den beteiligten Gremien, der Akkreditierungsagentur und den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in der Zentralverwaltung und insbesondere im Dezernat III ist das Referat für Lebenslanges Lernen der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Gremienwege, Prüfungsordnungen, Gebührensatzungen, (Re-)Akkreditierungen, Qualitätssicherung, Berichtswesen und Studierendenservice (u.a. Zulassungsfragen). Ebenfalls direkt im Referat für Lebenslanges Lernen angesiedelt ist die Sachbearbeitung (Zulassung und Einschreibung) für die Angebote innerhalb der wissenschaftlichen Weiterbildung.
Das Referat für Lebenslanges Lernen begleitet die (Weiter-)Entwicklung von Angeboten der wissenschaftlichen Weiterbildung in Kooperation mit dem Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung von der ersten Idee bis zum Studienstart und darüber hinaus. Sollten Sie sich für die Entwicklung eines weiterbildenden Studienprogramms interessieren, steht zu Beginn in aller Regel ein Beratungsgespräch mit dem Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung.