27.10.2020 30.03.2020: Notfall-Kinderzuschlag - Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen

Leichterer Zugang und schnellere Beantragung des Kinderzuschlags ab dem 1. April

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 stellen Familien nicht nur vor organisatorische Herausforderungen des Familienalltags. Sie führen in zunehmendem Maße auch  zu  einer Verschlechterung der finanziellen Situation, insbesondere für Familien mit geringem Einkommen.
 
Um Familien mit geringem Grundeinkommen zu unterstützen, tritt am 1. April  eine vorübergehende Änderung des bereits bestehenden Kinderzuschlags (KiZ) unter dem Namen Notfall-Kinderzuschlag in Kraft. Diese Familienleistung unterstützt grundsätzlich Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:
www.notfall-kiz.de

Informationen zur Beantragung und Voraussetzungen:
www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen: