27.09.2021 Durchatmen in der Ferienzeit - Start der Förderung "Corona-Auszeit für Familien"
Bundesregierung unterstützt Familien bei der Ferienplanung.
Im Rahmen des Programms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" der Bundesregierung unterstützt das Aufholpaket "Corona-Auszeit für Familien" Familien mit wenig Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung.
Was ist die "Corona-Auszeit"?
Familien sollen sich von den Belastungen der Corona-Pandemie erholen und ein wenig durchatmen können. Berechtigte Familien zahlen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ in einer Familieneinrichtung nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die restlichen Kosten übernimmt die Bundesregierung.
Familien können bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022 beantragen.
Wer ist berechtigt?
Die geförderte Familienferienzeit kann in Anspruch nehmen, wer mit einem oder mehreren Kindern reist, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit dem Haushaltseinkommen unter eine bestimmte Grenze fällt. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen in ihrem Haushalt leben oder sie erhalten Leistungen wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.
Wer nicht unter die Einkommensgrenze fällt, aber ein Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, kann die Familienfreizeit trotzdem in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn ein Elternteil einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat und mit einem minderjährigen Kind reist. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.
Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.
Website zur "Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten erleichtern"