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Rechtliche Vorsorge – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Veranstaltungsdaten
19. Januar 2022 10:00 – 19. Januar 2022 12:00
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Jung wie Alt - rechtliche Vertretung kann auf Grund von schwerer Krankheit, Unfall, Behinderung oder Alter für jeden volljährigen Menschen erforderlich werden.
Für einen volljährigen Menschen darf jedoch niemand „automatisch“ rechtlich handeln! Auch Familienangehörige (Ehepartner/innen, Kinder, Eltern u.a.) benötigen hierfür eine Legitimation. Entweder sie verfügen über eine Vollmacht oder sie müssen durch das Amtsgericht als rechtliche Betreuer/innen bestellt werden. Eine umfassende Vorsorgevollmacht, die den Weg über das Gericht erübrigt, kann nur errichtet werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.
Der Vortrag führt in die Möglichkeiten Rechtlicher Vorsorge ein und erläutert Unterschiede, Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Wege. Für Fragen wird Raum gegeben.
Hinweis: Die Veranstaltung eignet sich zur Vorbereitung des Vortrags „Wenn Entscheidungen getroffen werden müssen: Rechtliche Vertretung in Aktion am Beispiel der Gesundheitssorge/Patientenverfügung “ am 27.01.2022, sie kann aber auch gut für sich stehend besucht werden.
Anmeldung:
Melden Sie sich bei Interesse bitte bis zum 15.01.2022 formlos per E-Mail an. Sie erhalten den Link und weitere Informationen dann rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.
Fortbildungen werden an der Philipps-Universität Marburg prinzipiell als Arbeitszeit angerechnet.
Referierende
Werner Englert (Dipl. Sozialarbeiter), langjähriger Leiter und Mitarbeiter des Marburger Vereins für Selbstbestimmung und Betreuung e.V. (S.u.B.)
Veranstalter
Familienservice / Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e. V. (S.u.B.)