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Elterngeld
Am 1. Januar 2015 trat die Neufassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in Kraft. Mit dem Elterngeld unterstützt die Bundesregierung Familien in den ersten Monaten nach der Geburt des Kindes. Es kann entweder als Basiselterngeld für die maximal ersten 14 Lebensmonate des Kindes, als ElterngeldPlus für den maximal doppelten Zeitraum oder als Partnerschaftsbonus beantragt werden; auch verschiedene Kombinationen dieser Formen sind möglich. Das Elterngeld dient als Einkommensersatzleistung und steht somit Eltern zur Verfügung, die im Bezugszeitraum entweder nicht berufstätig sind bzw. die Berufstätigkeit vollständig unterbrechen oder die für die Betreuung ihres Kleinkindes ihre reguläre Arbeitszeit auf 15-30 Wochenstunden reduziert haben.
In Hessen liegt die Zuständigkeit für das Elterngeld bei den hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales. Für den Landkreis Marburg-Biedenkopf ist das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Gießen die entsprechende Anlaufstelle. Seit Januar 2020 steht nun auch in Hessen eine digitale Beantragung des Elterngeldes zur Verfügung.
Ob Sie bezugsberechtigt sind, wie hoch das Elterngeld in Ihrem persönlichen Fall wäre und welche Möglichkeiten der Gestaltung des Bezugszeitraums Sie haben, können Sie auf den folgenden Seiten erfahren. Für eine allgemeine Beratung steht Ihnen das Team des Familienservice ebenfalls sehr gerne zur Verfügung.
- Informationen zum Elterngeld des Familienportals des Bundes
- Elterngeld und Elterngeldplus - Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Elterngeldrechner des Bundes
- Online-Antrag für das Elterngeld in Hessen
- Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit"
- Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Elterngeldstellen und Aufsichtsbehörden in Elterngeldangelegenheiten