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Kinderbetreuung in Marburg
In diesem Bereich finden Sie weiterführende Informationen zu Kinderbetreuung für Kinder im Vorschulalter im Marburger Stadtgebiet, welches sowohl die Kernstadt als auch die umliegenden Stadtteilgemeinden umfasst.
Betreuungsangebote in Marburg
- Babysitterbörse der Philipps-Universität Marburg
- Vergaberichtlinien für Kinderbetreuung in Marburg
- Little Bird - Informations- und Anmeldeportal zur Kinderbetreuung in Marburg
- Betreuungsangebote für Kinder von 0 bis 3 Jahre
- Betreuungsangebote für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt
- Kindertagespflege Marburg (Tageseltern)
- Eltern-Kind-Verein Marburg
- Kinderbetreuungsbörse Landkreis Marburg-Biedenkopf
- Tagesmütter Marburg & Landkreis e. V.
- Veranstaltungsbescheinigung zur Kinderbetreuung im Früh- bzw. Spätdienst (DOCX)
Anspruch auf einen Betreuungsplatz
Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, vgl. § 24
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinderbetreuungskosten in Marburg
Der jeweilige Träger einer Kinderbetreuungseinrichtung - z. B. die Stadt, das Studentenwerk, die Kirche usw. - setzt die Elternbeiträge fest. Es können daher je nach Einrichtung voneinander abweichende Kosten entstehen.
Seit dem 01.08.2018 werden durch die Landesförderung zur Beitragsfreistellung des Landes Hessen die Kosten von bis zu 6 Betreuungsstunden in einer Tageseinrichtung für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung übernommen. Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hat darüber hinaus zum gleichen Datum beschlossen, auch die Betreuungskosten für Kinder dieser Altersgruppe, die länger als 6 Stunden pro Tag betreut werden, vollumfänglich zu übernehmen.
Somit entstehen Eltern von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr nur noch Essens- und Nebenkosten. Für Kinder bis zum 3. Lebensjahr fallen weiterhin reguläre, aber ebenfalls stark ermäßigte, Kostenbeiträge an. Für Letztere kann beim Fachdienst Kinderbetreuung zusätzlich ein Antrag auf Zuschuss bzw. Nachlass zu den Kinderbetreuungskosten gestellt werden.
Familien mit geringem Grundeinkommen können prüfen, ob sie ggf. Leistungen des Teilhabepakets "Bildung und Teilhabe" des KreisJobCenters oder der Förderung des örtlichen Jugendamtes nach §22 bzw. §90 Abs. 3 SGB VIII. beziehen dürfen.