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DFG Chancengleichheit und Diversität
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) setzt sich entschieden für die Gleichstellung der Geschlechter und die Förderung weiterer Diversitätsdimensionen im deutschen Wissenschaftssystem ein. Zur Förderung einer chancengleichen und vielfältigen Forschungslandschaft bietet die DFG zahlreiche Maßnahmen an. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter. Ziel der gesamten Chancengleichheitsarbeit ist vorrangig die Förderung von Exzellenz im Wissenschaftssystem. Darüber hinaus erhöhen alle diesbezüglichen Maßnahmen auch die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschland, insbesondere für die hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen.
Diversität als Einbindung aller Potenziale im Wissenschaftssystem ist zudem ein wichtiges qualitätsförderndes Merkmal von Forschung. Die DFG fördert sie daher aktiv auf struktureller Ebene. Dabei versteht die DFG die Diversität der Forschenden und die diskriminierungsfreie Teilhabe als Chance und Ressource im und für das Wissenschaftssystem und nicht schlicht im Sinne von individuellen Nachteilsausgleichen. Insgesamt will die DFG mit diesem Konzept und den daraus folgenden Maßnahmen Impulse für mehr Diversität und Chancengerechtigkeit im deutschen Wissenschaftssystem setzen.
Weitere Informationen zur Chancengleichheit und Diversität auf der Website der DFG unter:
- Themenseite DFG Chancengleichheit und Diversität
- Grundlagen der Gleichstellungs- und Diversitätsarbeit der DFG
Einige der zentralen Schwerpunkte und Themenbereiche aus der DFG-Chancengleichheits- und Diversitätsarbeit (Auswahl):
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Die Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards
Die Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards der DFG definieren personelle und strukturelle Standards für eine nachhaltige Gleichstellung der Geschlechter und die Förderung von Diversität in der Wissenschafts- und Hochschullandschaft. Seit 2008 stellen sie eine Selbstverpflichtung der DFG-Mitglieder dar.
Im Jahr 2008 wurden die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards von der DFG-Mitgliederversammlung verabschiedet mit dem Ziel, den Frauenanteil auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen zu erhöhen. Darin definierten die DFG-Mitglieder personelle und strukturelle Standards für eine nachhaltige Gleichstellung der Geschlechter in der Wissenschafts- und Hochschullandschaft.
2018 startete die DFG ein neues, qualitatives Berichtswesen, bei dem sich die Mitglieder zunächst alle zwei Jahre zu wechselnden Schwerpunktthemen über erfolgreiche und weniger Gleichstellungsmaßnahmen austauschen.
2022 beschloss die DFG-Mitgliederversammlung den Ausbau des Aspektes Diversität im Text der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“. Ziel ist, die Verwirklichung der chancengleichen Teilhabe aller Menschen in Wissenschaft und Forschung – auch intersektional – voranzutreiben. Zudem wurde der Umsetzungsprozess der Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards, insbesondere hinsichtlich des Berichtswesens und der Ausweitung des Auftrags auf weitere Diversitätsaspekte angepasst.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Chancengleichheit und Gleichstellung
2002 hat die Mitgliederversammlung der DFG beschlossen, die Gleichstellung der Geschlechter in der Wissenschaft als programmatisches Ziel in § 1 der Satzung der DFG aufzunehmen. Seitdem hat die DFG eine Vielzahl von Anstrengungen unternommen, um diesen Anspruch umzusetzen.
Hiernach verfügt die DFG über ein umfassendes Instrumentarium an Chancengleichheitsmaßnahmen, die auf die jeweiligen Förderverfahren abgestimmt sind.
Dabei zahlen sich laut DFG Chancengleichheit und Gleichstellung auf mehrfache Weise aus: erst durch sie ist es möglich, das vorhandene Innovations- und Talentpotenzial voll auszuschöpfen. Zudem wirken sich divers zusammengesetzte Arbeitsgruppen aufgrund der Vielfalt der Perspektiven, Erfahrungen und Fähigkeiten ihrer Mitglieder positiv auf die Qualität der Forschung aus und erbringen somit einen beträchtlichen Mehrwert. Obwohl diese Vorteile weitestgehend bekannt sind, bleibt gegenwärtig immer noch sehr viel wissenschaftliches Potenzial ungenutzt.
2016 stellten Frauen mit 50,6 Prozent gut die Hälfte der Studienabschlüsse, während der Anteil bei den Professuren bei nur insgesamt 23,9 Prozent lag. Unter den höchstdotierten C4/W3-Professuren betrug der Frauenanteil sogar bei 11,6 Prozent.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Chancengleichheits-Monitoring
Das „Chancengleichheits-Monitoring“ berichtet jährlich über die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen an DFG-Projekten. Seit der Ausgabe für das Berichtsjahr 2021 wurde das Angebot deutlich erweitert. Neben den bisherigen Kennzahlen zur Beteiligung von Wissenschaftlerinnen an der Antragstellung, an Begutachtungen und in den DFG-Gremien enthalten die Berichte nun auch Statistiken zu erstmaligen Antragstellenden, weitere nach Alter differenzierende Abbildungen, sowie Daten zu Promovierenden. Beginnend mit der aktuellen Ausgabe wird der Bericht regelmäßig zum Ende des 1. Quartals veröffentlicht.
Der aktuelle Bericht "Chancengleichheits-Monitoring 2024" (pdf) ist auf der Seite der DFG abrufbar.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit in der Forschung
Zur Verbesserung der Qualität der Forschung und zur Vermeidung „blinder Flecken“ regt die die DFG an, Geschlecht und/oder weitere Vielfältigkeitsdimensionen auch im Forschungsinhalt angemessen zu berücksichtigen. Sind solche Dimensionen relevant, kann die Berücksichtigung von Geschlecht sowie weiterer Vielfältigkeitsdimensionen konkrete Auswirkungen auf die Planung, Durchführung und Ergebnisse eines Forschungsprojekts haben: Sie kann z. B. Einfluss auf die Hypothesenbildung nehmen, sich in der Auswahl von Methoden und Analysekategorien widerspiegeln oder sich auf die Erstellung von Datensätzen auswirken. Zudem kann Verschiedenheit nach Geschlechter- und/oder anderen Vielfältigkeitsdimensionen auf unterschiedlichen Ebenen für Forschungsprojekte relevant sein, etwa hinsichtlich der an der Forschung Beteiligten, hinsichtlich der zu untersuchenden Tiere oder des zu untersuchenden menschlichen oder tierischen Materials.
Daher sollte die Reflexion von Geschlecht und Vielfältigkeit Bestandteil der Vorbereitung eines jeden Forschungsprojekts sein und – wo relevant – im Antrag behandelt werden. Nicht für jedes Projekt sind Geschlecht oder weitere Vielfältigkeitsdimensionen für dessen Forschungsinhalt gleichermaßen relevant. Die Bedeutung dieser Dimensionen variiert je nach Disziplin, Forschungskontext, Thema und Methoden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Vermeidung von Bias in Urteilsbildungsprozessen
Im Förderhandeln der DFG sind wissenschaftsgeleitete und damit auch diskriminierungsfreie Urteilsbildungsprozesse grundlegend. In ihren Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsprozessen setzt sich die DFG daher für die Vermeidung von Bias (unbewussten und bewussten Vorurteilen) ein. Keine Person darf wegen wissenschaftsfremder Faktoren an einer wissenschaftlichen Karriere gehindert oder davon ausgeschlossen werden. Zu jüngst veröffentlichten Sensibilisierungsmaßnahmen für Gutachterinnen, Gutachter und Gremienmitglieder zur Vermeidung von Bias gehören ein fünfminütiger Film sowie ein Online-Dossier auf der Website der DFG.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Online-Infoveranstaltungen
Die DFG bietet in regelmäßigen Abständen Online-Infoveranstaltungen zu Chancengleichheit in den DFG-Förderverfahren sowie zur Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit im Forschungsinhalt für interessierte Forschende, Wissenschaftsmanager*innen und Koordinierende an.
Die jeweiligen Termine und Einwahllinks sind auf der DFG-Website abrufbar.
Die nächsten Termine sind:
- 05. Dezember 2023, 12-13 Uhr: Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen
- 13. Dezember 2023, 12-13 Uhr: Elternzeitregelungen, Budget für Sprecherinnen (und Sprecher) und Familienzuschlag
- 10. Januar 2024, 13-14 Uhr: Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit im Forschungsinhalt
Chancengleichheit und Diversität an der Philipps-Universität
Die Philipps-Universität Marburg versteht sich als weltoffene Hochschule mit gesellschaftlicher Verantwortung.
Chancengleichheit in allen Bereichen der Universität zu ermöglichen und zu verankern, ist ein zentrales Ziel der Philipps-Universität. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Philipps-Universität leistet einen Beitrag zur Verwirklichung der verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern und bildet die Basis zur Implementierung und Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen an der Hochschule.
Die Erreichung von Gleichstellung und der Abbau von Diskriminierungen sind somit selbstverständliche Aufgaben der Philipps-Universität und Voraussetzung für einen diversitätssensiblen und wertschätzenden Umgang aller Hochschulangehörigen. Die Diversitätsstrategie der Philipps-Universität Marburg, die in einem partizipativen Prozess im Rahmen des Diversity Audits – Vielfalt gestalten des Stifterverbandes entstanden ist und die darin gewonnenen Erfahrungen und initiierten Maßnahmen maßgeblich bündelt, dient zudem dazu, Strukturen und Maßnahmen im Themenfeld Antidiskriminierung, Diversität und Gleichstellung zusammenzuführen und noch besser zu verzahnen.