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FAQ
Die nachfolgende Zusammenstellung liefert einen knappen Überblick zu einigen zentralen Fragen rund um das Förderverfahren und die Ziele der DFG-Chancengleichheits- und Diversitätsarbeit, die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen sowie die Leistungen der Servicestelle Gender Consulting.
Förderverfahren, Maßnahmen und Ziele der DFG-Chancengleichheits- und Diversitätsarbeit
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Diversität gibt es bei der DFG?
Die Förderung einer chancengleichen und vielfältigen Forschungslandschaft ist erklärtes Ziel der DFG. Sie bietet daher in ihren Förderverfahren sowohl für koordinierte Programme als auch in der Einzelförderung eine Vielzahl an Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Diversität an.
Eine Übersicht für Antragstellende und Geförderte zu den Maßnahmen in den Förderverfahren hat die DFG auf ihrer Website zusammengestellt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welches Ziel verfolgen die Chancengleichheitsmaßnahmen?
Ziel der gesamten Chancengleichheitsarbeit der DFG ist die Förderung von Exzellenz im Wissenschaftssystem. Zugleich tragen die Maßnahmen auch zur Erhöhung der Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschland bei, insbesondere für die hoch qualifizierten Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was sind die Grundlagen der Chancengleichheits- und Diversitätsarbeit bei der DFG?
Die Ziele des Gleichstellungs- und Diversitätskonzepts sind die Gleichstellung der Geschlechter, einem wichtigen Handlungsschwerpunkt der DFG, und die Förderung weiterer Diversitätsdimensionen intersektional. Diversität als Einbindung aller Potentiale im Wissenschaftssystem stellt ein wichtiges qualitätsförderndes Merkmal von Forschung dar, weshalb die DFG sie aktiv auf struktureller Ebene fördert. Die Diversität der Forscher*innen und die diskriminierungsfreie Teilhabe werden dabei als Chance und Ressource im und für das Wissenschaftssystem verstanden, und nicht schlicht im Sinne von individuellen Nachteilsausgleichen. Insgesamt will die DFG mit diesem Konzept und den daraus folgenden Maßnahmen Impulse für mehr Diversität und Chancengerechtigkeit im deutschen Wissenschaftssystem setzen.
Zudem definieren – als Selbstverpflichtung der DFG-Mitglieder seit 2008 – die Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards personelle und strukturelle Standards für eine nachhaltige Gleichstellung der Geschlechter und die Förderung von Diversität in der Wissenschafts- und Hochschullandschaft. 2022 hat die DFG-Mitgliederversammlung den Ausbau des Aspektes Diversität im Text der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ beschlossen, um die Verwirklichung der chancengleichen Teilhabe aller Menschen in Wissenschaft und Forschung – auch intersektional – voranzutreiben.
Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen – Höhe der Mittel, Verwendung und Einsatzbereiche
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie und in welchen Förderverfahren kann die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen beantragt werden?
Das Modul Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen kann aktuell sowohl in Forschungsverbünden (Sonderforschungsbereiche, Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs) als auch in der Sachbeihilfe und im Emmy Noether-Programm im Rahmen der Antragstellung beantragt werden.
Eine Beschreibung des Moduls Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen findet sich im DFG Vordruck 52.14.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie hoch sind die Mittel?
Die Höhe der Pauschale variiert je nach Forschungsprojekt:
Sonderforschungsbereiche:
bis zu 30.000 Euro pro Förderhaushaltsjahr.
Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs:
bis zu 15.000 Euro pro Förderjahr.
Sachbeihilfe, Emmy Noether-Programm:
bis zu 1.000 Euro pro Förderjahr.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wofür können die Mittel aus der Pauschale verwendet werden?
Die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen wird zweckgebunden bewilligt. Die Mittel sollen eingesetzt werden, um die Wissenschaftlerinnen bei der Verfolgung ihrer wissenschaftlichen Karriere zu unterstützen, die Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf (Projekt)Leitungsebene zu erhöhen und den Arbeitsplatz „Wissenschaft“ familienfreundlicher zu gestalten.
Der Einsatz der Mittel ist in folgenden Bereichen möglich:
- Karrierefördermaßnahmen für Wissenschaftlerinnen
- Maßnahmen zur Sensibilisierung
- Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie & Wissenschaft
- Bündelung der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen („Pooling“)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was gilt es zu beachten?
Neben programmspezifischen Besonderheiten gibt es einige Voraussetzungen, die es bei der Verwendung der Mittel aus der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen zu beachten gilt.
Unter anderem können Maßnahmen beispielsweise nur für Personen finanziert werden, die im Forschungsverbund/Projekt wissenschaftlich tätig.
Alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen für die Verausgabung der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen hat die DFG auf ihrer Website zusammengefasst.
Beratung und Unterstützung durch die Servicestelle Gender Consulting
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Leistungen bietet die Servicestelle Gender Consulting?
Die Servicestelle Gender Consulting unterstützt und berät DFG-Forschungsverbünde und ihre Mitglieder sowie Antragstellende zu allen relevanten DFG-relevanten Gleichstellungs- und Diversitätsaspekten und insbesondere den Chancengleichheitsmaßnahmen. Neben der Antragsberatung umfasst dies u.a. die Unterstützung etwa bei der Bedarfserhebung und Entwicklung von Zielen oder der Umsetzung von verbundspezifischen Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden. Darüber hinaus werden regelmäßig verbundübergreifende Veranstaltungen organisiert, die sich an DFG-Forschungsverbünde und ihre Mitglieder richten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Verbundspezifisch oder verbundübergreifend?
Beides! Die Servicestelle Gender Consulting bietet sowohl fortlaufend verbundübergreifende Veranstaltungen an, die an Forschende in DFG-Forschungsverbünden am Standort Marburg gerichtet sind, als auch die Unterstützung bei verbundspezifischen Maßnahmen, welche von den Verbünden selbst initiiert werden. Sprechen Sie uns jederzeit an, wir beraten Sie gern!
Die Teilnahme an verbundübergreifenden Veranstaltungen kann über die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen der Forschungsverbünde finanziert werden („Pooling“).
Eine Auswahl verschiedener Chancengleichheitsmaßnahmen aus den Marburger DFG-Verbünden sowie verbundübergreifenden Veranstaltungen hat die Servicestelle Gender Consulting in einer Übersicht als best practice-Beispiele zusammengetragen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was bedeutet „Pooling“, wie funktioniert es und wer kann daran teilhaben?
Der Maßnahmenkatalog der DFG sieht für Forschungsverbünde und -projekte die Möglichkeit gemeinsamer Chancengleichheitsmaßnahmen vor. Die Mittel aus der Chancengleichheits-Pauschale können also für gemeinsame, verbundübergreifende Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Diversität gebündelt und zusammengelegt werden, das so genannte „Pooling“.
Wichtig: Aus gepoolten Mitteln finanzierte Einzelmaßnahmen, beispielsweise Karriere- oder Sensibilisierungsmaßnahmen, müssen projektbezogen (pro Verbund und pro Teilnehmer*in des Verbundes) „spitz“ abgerechnet werden, sodass für jedes Projekt bzw. für jeden Verbund dokumentiert ist, welche Maßnahmen (vollständig oder anteilig) aus den jeweiligen Mitteln finanziert wurden und in welchem Maße, wer davon profitiert hat. Der DFG gegenüber müssen die Forschungsverbünde/Forschungsprojekte darüber auskunftsfähig sein, in welcher Höhe und in welche Maßnahmen Mittel geflossen sind bzw. in welchem Umfang entsprechende Gegenleistungen in Anspruch genommen wurden.
Bei der durch die Servicestelle Gender Consulting organisierten verbundübergreifenden Veranstaltungen erfolgt die Abrechnung durch die Servicestelle Gender Consulting. Jeder Verbund erhält im Anschluss eine anteilige Rechnung in Höhe der jeweiligen Teilnehmer*innen. Dadurch kann sowohl eine spitze Abrechnung als auch die projektspezifische Zuordnung gewährleistet werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Nützliche Links, weitere Ansprechpersonen und Anlaufstellen
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG):
Themenseite Chancengleichheit und Diversität
Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen
Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit in der Forschung
Vermeidung von Bias in Urteilsbildungsprozessen
Online-Infoveranstaltungen
Ansprechpersonen „Chancengleichheit und Diversität“
Weiterführende Links zum Thema Chancengleichheit
Philipps-Universität Marburg:
Servicestelle Gender Consulting
Stabsstelle Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Stabsstelle Antidiskriminierung und Diversität
Dezernat I - Strukturentwicklung, Wissenschaftlicher Nachwuchs, Forschung und Transfer
Familienservice
MArburg University Research Academy (MARA)
Weitere nützliche Seiten:
Datenbank INKA
Trainer*innen-Datenbank bei der bukof