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FAQ

Foto: Colourbox.de / Wolfgang Filser

Die nachfolgende Zusammenstellung liefert einen knappen Überblick zu einigen zentralen Fragen rund um das Förderverfahren und die Ziele der DFG-Chancengleichheits- und Diversitätsarbeit, die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen sowie die Leistungen der Servicestelle Gender Consulting.

Förderverfahren, Maßnahmen und Ziele der DFG-Chancengleichheits- und Diversitätsarbeit

Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen – Höhe der Mittel, Verwendung und Einsatzbereiche

Beratung und Unterstützung durch die Servicestelle Gender Consulting 

  • Welche Leistungen bietet die Servicestelle Gender Consulting?

    Die Servicestelle Gender Consulting unterstützt und berät DFG-Forschungsverbünde und ihre Mitglieder sowie Antragstellende zu allen relevanten DFG-relevanten Gleichstellungs- und Diversitätsaspekten und insbesondere den Chancengleichheitsmaßnahmen. Neben der Antragsberatung umfasst dies u.a. die Unterstützung etwa bei der Bedarfserhebung und Entwicklung von Zielen oder der Umsetzung von verbundspezifischen Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden. Darüber hinaus werden regelmäßig  verbundübergreifende Veranstaltungen organisiert, die sich an DFG-Forschungsverbünde und ihre Mitglieder richten.

  • Verbundspezifisch oder verbundübergreifend?

    Beides! Die Servicestelle Gender Consulting bietet sowohl fortlaufend verbundübergreifende Veranstaltungen an, die an Forschende in DFG-Forschungsverbünden am Standort Marburg gerichtet sind, als auch die Unterstützung bei verbundspezifischen Maßnahmen, welche von den Verbünden selbst initiiert werden. Sprechen Sie uns jederzeit an, wir beraten Sie gern!

    Die Teilnahme an verbundübergreifenden Veranstaltungen kann über die Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen der Forschungsverbünde finanziert werden („Pooling“).

    Eine Auswahl verschiedener Chancengleichheitsmaßnahmen aus den Marburger DFG-Verbünden sowie verbundübergreifenden Veranstaltungen hat die Servicestelle Gender Consulting in einer Übersicht als best practice-Beispiele zusammengetragen.

  • Was bedeutet „Pooling“, wie funktioniert es und wer kann daran teilhaben?

    Der Maßnahmenkatalog der DFG sieht für Forschungsverbünde und -projekte die Möglichkeit gemeinsamer Chancengleichheitsmaßnahmen vor. Die Mittel aus der Chancengleichheits-Pauschale können also für gemeinsame, verbundübergreifende Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Diversität gebündelt und zusammengelegt werden, das so genannte „Pooling“.

    Wichtig: Aus gepoolten Mitteln finanzierte Einzelmaßnahmen, beispielsweise Karriere- oder Sensibilisierungsmaßnahmen, müssen projektbezogen (pro Verbund und pro Teilnehmer*in des Verbundes) „spitz“ abgerechnet werden, sodass für jedes Projekt bzw. für jeden Verbund dokumentiert ist, welche Maßnahmen (vollständig oder anteilig) aus den jeweiligen Mitteln finanziert wurden und in welchem Maße, wer davon profitiert hat. Der DFG gegenüber müssen die Forschungsverbünde/Forschungsprojekte darüber auskunftsfähig sein, in welcher Höhe und in welche Maßnahmen Mittel geflossen sind bzw. in welchem Umfang entsprechende Gegenleistungen in Anspruch genommen wurden.

    Bei der durch die Servicestelle Gender Consulting organisierten verbundübergreifenden Veranstaltungen erfolgt die Abrechnung durch die Servicestelle Gender Consulting. Jeder Verbund erhält im Anschluss eine anteilige Rechnung in Höhe der jeweiligen Teilnehmer*innen. Dadurch kann sowohl eine spitze Abrechnung als auch die projektspezifische Zuordnung gewährleistet werden.