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Schutz vor sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt an der Philipps-Universität Marburg

Am 22. September 2008 hat der Senat der Philipps-Universität erstmalig die „Richtlinie der Philipps-Universität Marburg zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt“ beschlossen und 2021 einstimmig novelliert.

Die Richtlinie gilt geschlechtsunabhängig für alle Mitglieder, Promovierende, Habilitierende, Gäste sowie neben- und ehrenamtlich Tätige der Universität. Sie umfasst den Schutz vor sexualisierter und geschlechtsbasierter Belästigung und Gewalt am Studien- und Arbeitsplatz und regelt die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens. Weitere Informationen zu einem Beschwerdeverfahren erhalten Sie beim  Vertrauensrat der Philipps-Universität

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