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Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an den Fachbereichen

Ansprechpartnerinnen vor Ort

Seit dem Sommersemester 1995 gibt es an fast jedem Fachbereich der Philipps-Universität eine oder mehrere dezentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Sie werden im Rahmen einer Frauenvollversammlung des jeweiligen Fachbereichs gewählt und von der Dekanin*dem Dekan bestellt. 

Die Amtszeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche beträgt i.d.R. zwei Jahre, bei Studentinnen 1 Jahr (bei der Berechnung der Förderungshöchstdauer des BAföG kann gem. § 15 Abs.3 Nr.3 BAföG die Tätigkeit als Fachbereichsfrauenbeauftragte berücksichtigt werden).

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs ist Ansprechpartnerin für alle beschäftigten und studierenden Frauen und berät alle Mitglieder des Fachbereichs bei der Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen. Mitarbeiterinnen und Studentinnen können sich mit allen Fragen und Beschwerden an ihre Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wenden, sie bemüht sich - ggf. in Absprache mit den hauptamtlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten - um Lösungen und ist an Vertraulichkeit gebunden.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden regelmäßig geschult, z.B. in Fortbildungen zu professioneller Beratung oder rechtlichen Rahmenbedingungen.

Darüber hinaus wirken sie in Absprache mit der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an Stellenbesetzungsverfahren und Berufungskommissionen ihres Fachbereichs mit und sind daher in alle Stellenbesetzungsverfahren ihres jeweiligen Fachbereichs einzubeziehen. Näheres zum Amt regelt die entsprechende Satzung.