08.09.2020 Mehr Geld für IT-Fachleute
IKT: Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik, Ingenieurinnen und Ingenieure erhalten eine höhere Eingruppierung
Um Fachkräfte zu binden oder neu zu gewinnen, sind am 1. Januar 2020 Verbesserungen in der Eingruppierung für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in Kraft getreten.
Wer seit dem 1. Januar eine unveränderte Tätigkeit in der Informations- und Kommunikationstechnik ausübt, hat die Möglichkeit, bis zum Ende des Jahres einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zu stellen. Ergibt sich nach Überprüfung der Tätigkeitsmerkmale eine höhere Eingruppierung, wird das Gehalt rückwirkend ab dem 1. Januar gezahlt – dies gilt ausschließlich für im Jahr 2020 gestellte Anträge. Fristverlängernd wirken Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder Rente auf Zeit. Neu eingestellte Kollegen werden gleich in die höhere Entgeltgruppe eingestuft. Die Höhergruppierung erfolgt nur auf Antrag - wobei ein formloses Schreiben mit der "Bitte um Überprüfung der Eingruppierung nach § 38b TV-H" ausreicht.
Antragsbeispiel mit Entgeltgruppenzulage (Anlage 1) und ohne (Anlage 2).
Neben der Verbesserung der Eingruppierung wurden neue Entgeltgruppenzulagen (EGZ) vereinbart, diese können gesondert oder aber mit dem Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung beantragt werden.
Genauere Informationen findet ihr im diesem FLUGBLATT. ver.di Mitglieder, die Fragen fragen haben oder unsicher sind, ob die neuen Eingruppierungsregeln für sie gelten, können sich vorab sehr gerne beraten lassen (P. Wadakur).