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Informationen für Lehrende
Stand: 23.09.2021
Zum Vorlesungsbeginn am 18.10.2021 treten mit der Allgemeinverfügung zur Infektionsvermeidung mit dem Coronavirus an der Philipps-Universität Marburg neue Regelungen in Kraft. Die bisherigen Richtlinien und Ausführungsbestimmungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Die bisherigen Regelungen haben entsprechend nur noch bis zum 17.10.2021 Gültigkeit und werden ab dem 18.10.2021 durch die erstgenannten Regelungen ersetzt! Beachten Sie zu den bis zum 17.10.2021 gültigen Regelungen auch die Richtlinien und die Ausführungsbestimmungen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2021
Im Wintersemester 2021/22 wird es sowohl digitale Lehrveranstaltungen als auch Präsenzveranstaltungen unter den entsprechenden und notwendigen Hygienebedingungen geben. Bitte beachten Sie die Informationen Ihres Fachbereichs zu den konkreten Details der jeweiligen Lehrveranstaltungen.
Bitte beachten Sie auch die Angaben in MARVIN (=elektronisches Vorlesungsverzeichnis und Lehrveranstaltungs-/Prüfungsverwaltung).
Zugang zu Marvin erhalten Sie über diese Webseite.
Anleitungen und Hinweise zur Nutzung von MARVIN finden Sie auf dem YouTube-Kanal der Uni Marburg im Abschnitt Philipps Tipps.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Präsenzlehre, digitale Lehre und hybride Lehre im Stufensystem (gültig bis 17.10.2021)
Das Stufenkonzept für Präsenzmöglichkeiten ist mit dem Wegfall der Infektionsinzidenz als entscheidendes Kriterium für Maßnahmen obsolet. Beachten Sie dazu auch die Ausführungsbestimmungen und die Richtlinien.
Es findet zudem keine Kontaktdatenerfassung mehr statt.
Lehre findet sowohl digital gestützt auf Distanz, als auch unter Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen in Präsenz statt. Aufgrund beschränkter Teilnehmerzahlen in Präsenzlehrveranstaltungen können große Veranstaltungen nicht oder zumindest nicht gleichzeitig für alle Studierenden in Präsenz angeboten werden. Wenn Studierende nicht an Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen können oder möchten, weil sie zum Beispiel Betreuungsaufgaben nachgehen müssen oder sie gesundheitliche Bedenken haben, sollten sie Alternativen für die Studien- und Prüfungsplanung mit den jeweiligen Lehrenden, der Studienberatung oder den Prüfungsausschüssen klären.
Ob und welche Veranstaltungen in Präsenz stattfinden hängt von der Art der Veranstaltungen und dem aktuellen Pandemiegeschehen sowie von der Verordnungslage ab. Für die Durchführung von Präsenzlehre gilt deshalb ein Stufenkonzept. Die aktuell gültige Stufe wird den aktuellen Rahmenbedingungen laufend angepasst.
Für alle Veranstaltungen muss ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegen.
Hinweise zum Infektionsschutz bei Veranstaltungen finden Sie im Infektionsschutzkonzept für Veranstaltungen.
Hier finden Sie Informationen zum Infektionsschutzkonzept bei Klausuren.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Präsenzlehre, digitale Lehre und hybride Lehre (gültig ab 18.10.2021)
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Beratung zur (digitalen) Lehre
Kontakt zu Team Hochschuldidaktik und Zukunftswerkstatt
Das Team der Lehrentwicklung und Hochschuldidaktik sowie des Projektes Zukunftswerkstatt für digital gestützte Hochschullehre ist für Sie da und unterstützt Sie in vielfältiger Weise bei technischen und didaktischen Fragen der Planung, Gestaltung und Durchführung von Lehre in Präsenz, hybrid und digital. Wenn Sie Kontakt aufnehmen wollen oder Fragen haben, schreiben Sie einfach an lehre@uni-marburg.deAsk-Me-Anything – die virtuelle Sprechstunde zu digital gestützter Lehre
Die virtuelle Sprechstunde für Lehrende findet immer dienstags 9-11 und donnerstags 14-16 Uhr statt. Das Team der Zukunftswerkstatt und der Hochschuldidaktik steht Ihnen für eine Live-Beratung per Videokonferenz zur Verfügung. Lernen Sie mit dem Team der Hochschuldidaktik und anderen gemeinsam hilfreiche digitale Werkzeuge kennen.Lernplattform ILIAS
Hier finden Sie Ideen zum digital gestützten Lehren und Lernen. Schauen Sie sich gerne einmal um, hier sollte für alle Interessen etwas dabei sein, wie Beispielszenarien, Werkzeuge und Material oder Austausch und Kooperation.ILIAS@UMR: Blog zum Einsatz digitaler Tools und Medien in der Lehre:
Auf diesem Blog finden Sie Beiträge zu Neuigkeiten zur digitalen Lehre mit der Lernumgebung ILIAS.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Workshops und Online-Seminare
Die Hochschuldidaktik und das Projekt Zukunftswerkstatt für digital gestützte Hochschullehre bieten semesterbegleitend Online-Seminare zu Themen des digitalgestützen Lehrens und Lernens an. Neben diesen Kurz-Seminaren werden auch Tages-Workshops zu Themen rund ums Lehren und Lernen angeboten. Haben Sie Interesse an fachspezifischen Workshops oder wünschen Sie sich Angebote zu bestimmten Themen im Programm? Sprechen Sie uns gerne an unter hochschuldidaktik@uni-marburg.de
Das aktuelle Veranstaltungsprogramm finden Sie auf dieser Veranstaltungsübersicht.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Lernplattformen und Video-/Webkonferenzen
Video- und Web-Konferenzen
Als Lehrende/r der Philipps-Universität können Sie DFNconf, Cisco WebEx und BigBlueButton für Video- und Web-Konferenzen einsetzen. Das HRZ beschreibt in einer Übersicht die Unterschiede hinsichtlich ihrer Funktionen und möglichen Anwendungsszenarien. Bitte beachten Sie auch die auf der dieser HRZ-Seite genannten "Regelungen zur Nutzung und Hinweise zum Datenschutz bei Web-Konferenzen".Online-Meetings, Online-Seminare und Videoaufzeichnungen
Auf dieser Seite des Blogs ILIAS@UMR finden Sie Informationen, wie mittels Web-Konferenzen oder Aufzeichnungen von Audio- bzw. Video unabhängig von Präsenzveranstaltungen Lehre durchgeführt werden kann.Digital gestützte Lehre und Medientechnik
Dies ist eine Übersicht über weitere Angebote des HRZ zu Themen wie E-Klausuren, Medientechnik etc.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ausleihe von Multimedia-Geräten
Bei der Geräteausleihe der Universitätsbibliothek können Studierende und Mitarbeiter der Philipps-Universität multimediales Equipment wie Laptops, Beamer, Kameras, Audioanlagen sowie ergänzendes Zubehör entleihen und für Forschung und Lehre zumeist kostenlos nutzen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Barrierearme Lehr- und Prüfungsformate
Wir möchten Sie ermutigen, auch bei Ihrem digitalen Lehrangebot auf eine gleichberechtigte inklusive Teilhabe für alle Studierenden zu achten. Besonders Studierende mit einer Seh- und Hörbeeinträchtigung sind auf barrierearme Lehr- und Prüfungsformate angewiesen. Im Folgenden hat die Servicestelle für behinderte Studierende (SBS) und das Projekt V#d – Vielfalt digital stärken eine Auswahl an Handreichungen und Leitfäden zur barrierearmen Umsetzung verschiedener Formate (Word, PowerPoint, Videos etc.) zusammengestellt, die ständig aktualisiert wird. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gern per Email an die SBS wenden: sbs@verwaltung.uni-marburg.de
Als Einstieg kann die Checkliste für barrierefreie Worddokumente (auch für PowerPoint) empfohlen werden, da sie eine kompakte Erläuterung bietet.Hinweise zum Reduzieren von Barrieren in Online-Konferenzen (Online-Lehre)
- Barrieren in Online-Lehrveranstaltungen reduzieren – Empfehlungen für LehrendeErstellung barrierearmer Dokumente (Word, Grafiken, Tabellen)
- Leitfaden zur Erstellung barrierefreier Dokumente (Technische Hochschule Köln)
- Leitfaden barrierefreier Dokumente (Philipps-Universität): Dieser Leitfaden ist sehr detailliert und eignet sich für wissenschaftliche / studentische Mitarbeiter_innen, die an Textumsetzungen arbeiten.Erstellung von PowerPoint Präsentationen
- Gestalten barrierefreier PowerPoint-Präsentationen für Personen mit Behinderungen (Microsoft)
- Leitfaden PowerPoint 2010 (Di-Ji)Verfassen von Alternativtexten und Untertiteln von Grafiken
- Praxisleitfaden zur Erstellung textbasierter Alternativen für Grafiken (iBoB)Alternativtexte, Untertitel und Audiodeskriptionen in ILIAS
- Alternativtexte eingeben, Untertitel und Audiodeskriptionen in ILIAS hochladenErstellung barrierearmer Videos oder Audios
- Leitfaden barrierefreie Online-Videos (BIK)Korrekte Untertitelung von Videos
Weitere Informationen zur Reduzierung von Barrieren können Sie auch dieser Weblinksammlung entnehmen.
- Leitfaden zur Erstellung von Untertiteln (TU Dortmund)
- Leitfaden zur Erstellung von Untertiteln (TU Dortmund) - (Kurzfassung)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Diskriminierungsschutz in der digitalen Lehre
Die digitale Lehre stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Die Antidiskriminierungsstelle hat Hinweise für den respektvollen Umgang miteinander in digitalen Lernräumen und den Schutz von Persönlichkeitsrechten zusammengestellt. Diese Hinweise können Sie hier abrufen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hinweise zu staatlichen Examensprüfungen
Beachten Sie bitte, dass für die jeweiligen Prüfungsregelungen die entsprechenden Landesprüfungsämter zuständig sind!
Erste Staatsprüfung Lehramt an Gymnasien
Hinweise und Aktuelles zu den staatlichen Examensprüfungen für Lehramt an Gymnasien finden Sie auf den Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie.
Für die mündlichen Examensprüfungen beachten Sie bitte auch den Brief des Präsidenten der Hessischen Lehrkräfteakademie zu den mündlichen Prüfungen im Herbst 2021.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Informationen zu rechtlichen Fragestellungen im Sommersemester 2021
Informationen über die aktuell angepassten Regelungen zu Studien- und Zulassungsvoraussetzungen, (Lehr-)Veranstaltungen und Prüfungen finden Sie in der Satzung über Abweichungen im Studien- und Prüfungsrecht während der SARS-CoV-2-Pandemie 2021
Die Hessische Landesregierung hat in einer aktuellen Verordnung (PDF) (einschließlich deren Erweiterung) geregelt, dass sich die individuelle Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/2021 und/oder Sommersemester 2021 eingeschriebenen Studierenden um jeweils ein Semester verlängert. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger haben somit ein, bzw. zwei zusätzliche Semester Anspruch auf Förderung.
Diese Regelung umfasst auch Studierende, die sich im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester 2020/21 und/oder Sommersemester 2021 im Urlaubssemester befanden oder befinden.
Mit der Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um je ein Semester verlängern sich auch die Fristen für das BAföG. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihren BaföG-Beauftragten direkt.Für Studierende, die im Wintersemester 2020/21 oder im Sommersemester 2021 eine nicht wiederholbare Prüfung (letzter Prüfungsversuch) nicht bestehen, wird ein weiterer Prüfungsversuch gewährt - es sei denn, das Nichtbestehen geht auf einen Täuschungsversuch zurück. Studierende, die im Sommersemester 2020 einen solchen letzten Prüfungsversuch nicht bestanden haben, konnten einen weiteren Prüfungsversuch beantragen. Die Frist für den Antrag lief bis zum 31.03.2021.
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