08.11.2019 Förderlinie zur Produktion von digitalen Lehr- und Lernangeboten für das hessische Webportal

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Im Rahmen des Projekts „Digital gestütztes Lehren und Lernen in Hessen“ (digLL) soll ein Webportal entstehen,um den Austausch, die Entwicklung und das Angebot von digitalen Lehr-/Lernmaterialien für sämtliche Phasen des Studiums zu ermöglichen. Die an den Hochschulen bisher verteilt bestehenden Angebote sollen auf einer gemeinsamen hochschulübergreifenden Plattform zur Verfügung gestellt werden. Die Produktion von digitalen Lehr-und Lernangeboten für die Plattform kann finanziell gefördert werden.

Ziele und Schwerpunkt der Förderung

Durch die Förderung sollen qualitativ hochwertige Inhalte für das Webportal erstellt werden. Der Fokus liegt hierbei auf der Entwicklung von digitalen Lehr-/Lernangeboten als Kurse oder Teile von Lehrveranstaltungen, die an den beteiligten Hochschulen in der curricularen Lehre Anwendung finden. Die Möglichkeit der Förderung besteht auch für Projekte, die bereits bestehende digitale Lehr-/Lernangebote weiterentwickeln und als OER zugänglich machen wollen. Alle im Rahmen dieser Förderung entstehenden digitalen Lehr-/Lernangebote müssen unter der Lizenz „CC BY-SA 4.0“, „CC BY 4.0“ oder „CC 0“ im LMS der beteiligten Hochschulen oder im hessischen Landesportal öffentlich zugänglich sein. Zudem dürfen für die Nutzung der Inhalte keine proprietären Tools oder Browser-Erweiterungen (z.B. Flash, Java-oder Silverlight-Plugins) notwendig sein. Außerdem soll die Barrierefreiheit konzeptionell mitgedacht werden.

Verfahren

Antragsberechtigt sind alle Lehrenden der im digLL-Projekt beteiligten Hochschulen. Grundsätzlich können nur Projekte gefördert werden, in denen Lehrende aus mindestens zwei hessischen Hochschulen in der Erstellung oder der Nutzung der erstellten Materialien kooperieren. Der Antrag muss über die Hochschulleitungen der beteiligten Hochschulen eingereicht werden. Eine Entscheidung trifft das Steuergremium des digLL-Projekts. Das Antragsverfahren ist einstufig. Die antragstellenden Hochschulen stellen eine Betreuung der Projekte durch die lokalen Servicestellen des digLL-Projekts sicher.

Umfang der Förderung

Die maximale Förderung pro Projekt beträgt 20.000 Euro für einen maximalen Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2020. Gefördert werden Personal-, Sach- (u. a. Lizenzkosten) und Reisemittel. Die Notwendigkeit ist im Antrag schlüssig darzulegen. Bei der Kalkulation und der Berechnung der Personalkosten für das Fördervorhaben sind die aktuellen pauschalierten Personalmittelsätze der DFG ohne Steigerung für die Folgejahre zugrunde zu legen. Unteraufträge und/oder Werkverträge für externe Praxis-und/oder Projektpartner sind im Rahmen der Antragstellung möglich.

Förderbeginn und -Dauer

Die Frist zur Einreichung ist der 15. Januar 2020. Das Steuergremium wird in seiner Sitzung am 10. Februar 2020 über die Anträge beraten. Der Förderzeitraum läuft vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag umfasst eine Kurzzusammenfassung des geplanten Lehr-/Lernangebots, allgemeine Angaben, eine Beschreibung der Projektinhalte und den Finanzierungsplan. Bitte senden Sie ihre Förderanträge über Ihre Hochschulleitung an .

Allgemeine Angaben:

  • Titel/Thema des Vorhabens
  • Fachliche Zuordnung / Studiengangzuordnung
  • Nennung der beteiligten Projektpartner mit Adressen

Beschreibung der Projektinhalte:

  • Kurze Zusammenfassung (insbesondere Klärung, ob das fertige Produkt Blended Learning ergänzt oder ein alleinstehendes Angebot darstellt)
  • Lern-/Qualifikationsziele (Welche Kompetenzen sollen den Studierenden vermittelt werden? Wie wird der Kompetenzerwerb sichergestellt/überprüft?)
  • Inhalt des Lehr-/Lernangebots (Ausführliche Gliederung und Beschreibung der Inhalte)
  • Mediendidaktisches Konzept (Welche Medien sollen zum Einsatz kommen? Ausführliche Beschreibung, wie das Lernangebot/-kurs aufgebaut sein soll.)
  • Arbeitspakete inklusive Meilensteinplanung

https://www.digll-hessen.de/de/media/foerderlinie_content.pdf

Standort Marburg: Bitte beachten Sie, dass für eine zeitgerechte Abgabe durch unsere Hochschulleitung eine Rücksprache mit der Zukunftswerkstatt bis spätestens 15.12.2019 erfolgen sollte. Die fertigen Anträge schicken Sie direkt an Frau Prof. Dr. Korn. 

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