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Kaiserliche Anerkennung für die Landesuniversität
Bis zur Gründung Marburgs war in Deutschland jede Universität mit einem päpstlichen, viele auch mit einem kaiserlichen Stiftungsprivileg ausgestattet worden. Wegen der von Anfang an evangelischen Ausrichtung der Neugründung war das Fehlen des ersteren nur folgerichtig, um das zweite bemühten sich der Landgraf und seine Ratgeber von Anfang an. Denn ohne wenigstens die kaiserliche Privilegierung wurden die Marburger Abschlüsse außerhalb der Landgrafschaft nicht anerkannt. Philipp stand jedoch als einer der politischen Führer der Protestanten im Lager der kaiserlichen Gegner.
Auf das erste, in diese Richtung zielende Schreiben im Sommer 1531 erklärte Karl V., nicht zu wissen, das des orts ein universitet angefangen und uffgericht sein soll
. In der Phase vorübergehender Entspannung nach dem Frieden von Kaaden versuchte der Landgraf 1535 und 1536, bei König Ferdinand das gewünschte Privileg zu erlangen. Auf dem Reichstag von Regensburg 1541 bemühte sich der Kaiser, einen Ausgleich in der Religionsfrage zu erreichen, scheiterte jedoch. Er konnte lediglich mit Landgraf Philipp einen Vertrag abschließen, auf den dieser u. a. wegen des Bekanntwerdens seiner Doppelehe einging. Vier Wochen später vermeldeten der landgräfliche Kanzler Feige und andere Räte die Ausstellung des kaiserlichen Privilegs für die Marburger Universität. Damit war zum ersten Mal im Reich eine protestantische Universität vom Kaiser anerkannt worden.
Dr. Katharina Schaal
Edition: Urkundensammlung über die Verfassung und Verwaltung der Universität unter Philipp dem Großmüthigen, hg. von B. HILDEBRAND, Marburg 1848, S. 37 f., nachgedruckt in: R. SCHMIDT (s. u.), S. 93 f. Zitat nach R. SCHMIDT (s. u.), S. 76.
Literatur: R. SCHMIDT, Die kaiserliche Bestätigung der Marburger Universitätsgründung von 1527 durch Kaiser Karl V. 1541, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde 108, 2003, S. 75-94.