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Spenden und Sponsoring
- allgemeine Spende an die Universität
- Spende mit Zweckbindung für unterschiedliche Projekte
- Spende für das „Deutschlandstipendium“
- Stiftung oder Zustiftung oder
- als Stiftungsprofessur
Die Philipps-Universität Marburg hat als „Staatliche Universität und Körperschaft Öffentlichen Rechts“ den Status der Gemeinnützigkeit und ist zum Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen berechtigt. Hierzu zählt auch die Stiftung zur Förderung von Forschung und Lehre der Philipps-Universität Marburg (Universitätsstiftung). Zuwendungen können mit oder ohne Zweckbindung direkt auf das Konto der Universität eingezahlt werden oder aufgrund schriftlicher Verträge oder Fördervereinbarungen erfolgen.
Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und Beziehungspflege mit Fördernden der Philipps-Universität Marburg sind uns folgende Prinzipien wichtig:
- Wir wahren das Ansehen und die Unabhängigkeit der Philipps-Universität Marburg als öffentliche Bildungs- und Forschungseinrichtung.
- Wir achten die Freiheit von Wissenschaft und Forschung.
- Wir gewährleisten die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen.
- Wir begegnen unseren Fördernden mit Anerkennung und Wertschätzung und streben eine dauerhafte und vertrauensvolle Beziehung an.
- Wir informieren unsere Fördernden über den Fortgang der von ihnen unterstützten Projekte.
- Wir überprüfen und gewährleisten den sachgemäßen Einsatz der uns anvertrauten Mittel.
- Wir legen die Verwendung der gespendeten oder gestifteten Mittel transparent dar.
- Wir achten die Regeln der Korruptionsbekämpfung und des Datenschutzes.
- Daten und Informationen werden nicht ohne das Einverständnis der Beteiligten an Dritte weitergegeben.
- Geistiges Eigentum, das aus der stiftungsfinanzierten Tätigkeit der Stiftungsprofessuren und Vergleichbarem entsteht, bleibt aufgrund der gesetzlichen und steuerrechtlichen Vorgaben bei der Philipps-Universität Marburg und kann nicht teilweise auf die Stifter übertragen werden.