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Werbung an der Philipps-Universität Marburg

Sie planen eine Veranstaltung und möchten diese bewerben? Planen Sie Ihr Unternehmen im Rahmen einer Promotion Aktion zu präsentieren? Möchten Sie Flyer verteilen, Poster aushängen oder Zeitschriften auslegen? Dann stehen wir Ihnen bei Fragen rund um das Thema Werbung gerne zur Verfügung.

Jede Werbemaßnahme auf dem Campus ist genehmigungspflichtig.

Werbung von kommerziellen oder gemeinnützigen Unternehmen oder Einrichtungen muss spätestens 2 Wochen vor ihrer Durchführung beantragt werden und ist entgeltpflichtig; es ist ein entsprechender Vertrag zu schließen.

Inneruniversitäre Gruppen sollen ihre Werbemaßnahmen z.B. im Rahmen von anstehenden Wahlen, spätestens 3 Werktage vor der Durchführung anmelden.

Werbung für Veranstaltungen:

Für alle Werbemaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen ist das Dezernat IV B zuständig: werbung@verwaltung.uni-marburg.de

Zusätzlich wird auf die Vermietungsbedingungen verwiesen:

Sponsoring:

Für alle Belange des Sponsorings ist das Dezernat II A zuständig: stefan.roesel@verwaltung.uni-marburg.de

Gelände der Mensen:

Für Werbemaßnahmen auf dem Gelände der Mensen ist das Studentenwerk bzw. die Firma Campus direkt zuständig. Anfragen richten Sie bitte an das Studentenwerk: baumgarten@studentenwerk-marburg.de oder heinisch@studentenwerk-marburg.de