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Wichtiges in Kürze - Kursteilnehmer*innen
Teilnahmeberechtigung
Das Angebot des Hochschulsportes steht Studierenden und Bediensteten der Philipps-Universität und anderer Hochschulen offen. Teilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur bei gesondert ausgewiesenen Veranstaltungen möglich. In der Regel müssen Sie sich zu den Kursen anmelden.
Haftung
Gegenseitige Haftungsansprüche im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsports können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstehen. Eine weitergehende Schadenshaftung (z.B. bei Diebstählen oder Beschädigungen von Privateigentum) durch die Träger des Hochschulsports und seine Mitarbeiter ist ausgeschlossen.
Kontrolle
Im Semester werden regelmäßig hausinterne Kontrollen in unseren Sportstätten durchgeführt. Bitte bringen Sie zur Legitimation Ihren Studentenausweis oder Sportausweis für Bedienstete und Ihre Anmeldebestätigung mit.
Unfallmeldung
Unfälle sind innerhalb von drei Tagen unter Angabe der Sportart und -veranstaltung schriftlich an die Geschäftsstelle des ZfH zu melden. Entsprechende Formulare liegen bei den Hausmeistern aus und können online abgerufen werden (Download Unfallmeldung). Weitere Auskünfte und Rückfragen erteilt das Studentenwerk Marburg, Erlenring 5, Tel.: 296-112.
Unfallversicherung
Studierende der Philipps-Universität, der Justus-Liebig-Universität und der Technischen Hochschule Mittelhessen sind bei Teilnahme am Hochschulsport der Philipps-Universität über das Studentenwerk, bzw. die Unfallkasse Hessen unfallversichert (gilt bei Präsenzkursen!). Der Versicherungsschutz gilt für alle offiziellen, d.h. unter Anleitung eines vom ZfH bestellten Übungsleiters stattfindenden Veranstaltungen. Nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist die freie sportliche Betätigung ohne Übungsleiter im Hochschulsport (Angebote ohne Leitung).
Studierende anderer Hochschulen sind bei Teilnahme am Hochschulsport der Philipps-Universität vom Versicherungsschutz über die Unfallkasse Hessen ausgenommen.
Beschäftigte der Philipps-Universität Marburg sind bei allen offiziellen Veranstaltungen des Allgemeinen Hochschulsports gesetzlich unfallversichert, soweit die Veranstaltungen den Bedingungen des Betriebssportes genügen (u. a. Ausgleich arbeitsbedingter Belastungen, Regelmäßigkeit, Durchführung unter Aufsicht eines/r bestellten Übungsleiters/in, Exklusivität).
Bei Beamten gilt üblicherweise ein Unfall im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsports nicht als Betriebsunfall. Es besteht kein Anspruch auf Unfallfürsorge.