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Rücktrittsfristen und Verfahren für kostenpflichtige Kursangebote

Rücktritt von wöchentlich stattfindenden Kursen

Ein Rücktritt von den wöchentlich stattfindenden Kursen ist nur in den ersten 2 Wochen nach Semesterstart (bis 25.10.2024) online (Link ist auf der Anmeldebestätigung hinterlegt) oder mit schriftlicher Anzeige per E-Mail gegenüber dem ZfH-Sekretariat möglich. Danach greift die mit der verbindlichen Anmeldung eingegangene Zahlungsverpflichtung der ausgewiesenen Kurs- oder Kartengebühr gegenüber dem ZfH. Diese Gebühr wird auch dann fällig, wenn es nur zu einer Anmeldung, nicht aber zu einer Teilnahme an der Veranstaltung kommt.

Die verbindliche Online-Anmeldung ist unabhängig von der Rückgabe des Sepa-Mandats.

Rücktritt von Workshops und Exkursionen durch Hochschulsportteilnehmer/innen

Ein Rücktritt von den gebuchten Workshops oder Exkursionen ist jederzeit möglich, allerdings entstehen dadurch Kosten. Der Rücktritt muss schriftlich oder per Mail erfolgen, als Datum gilt der Eingangsstempel des Zentrums für Hochschulsport. Die Kosten für Stornierung orientieren sich an folgenden Sätzen, sofern bei der Anmeldung keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

  • bis zum 30. Arbeitstag vor Kursbeginn keine Kosten (außer Bearbeitungsgebühr von 5,– Euro )
  • vom 29. bis 22. Arbeitstag vor Kursbeginn 15% des Preises
  • vom 21. bis 15. Arbeitstag vor Kursbeginn 30% des Preises
  • vom 14. bis 02. Arbeitstag vor Kursbeginn, je nach Vertrag, zwischen 40% u. 100% des Preises
  • am Tag vor Kursbeginn sowie bei Nichtantritt 100% des Preises.

Wir empfehlen allen Teilnehmern unserer Exkursionen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Rückzahlung durch das Zentrum für Hochschulsport

Im Fall, dass Workshops oder Exkursionen von Seiten des Zentrums für Hochschulsport (z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl) abgesagt werden müssen, werden die bereits bezahlten Kursgebühren an die Teilnehmer zurück überwiesen.