08.06.2011 Neues Lehrerbildungsgesetz vom Landtag verabschiedet
Der Hessische Landtag hat heute den Entwurf für ein neues hessisches Lehrerbildungsgesetz in dritter Lesung verabschiedet.
Wichtigste Neuerung ist die Verkürzung der Vorbereitungszeit (Referendariat) für angehende Lehrerinnen und Lehrer von 24 auf 21 Monate. Dabei wird die bisher sechs Monate dauernde Einführungsphase auf drei Monate reduziert. Dagegen bleibt die für eigenverantwortlichen Unterricht zur Verfügung stehende Ausbildungszeit von 18 Monaten in vollem Umfang erhalten. Als neue Einstellungstermine für die Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst (LiVs) sind der 1. Mai und der 1. November (bisher 1. August und 1. Februar) vorgesehen.
Des Weiteren wird in dem neuen Gesetz die Anzahl der bewerteten Ausbildungsmodule von zwölf auf acht reduziert. Die gesamte dreimonatige Einführungsphase der Vorbereitungszeit bleibt künftig bewertungsfrei.
Die Unterrichtspraxis wird wesentliche Grundlage der Bewertung der einzelnen Ausbildungsmodule. Schlechte Leistungen im Unterricht können nicht mehr mit theoretischen Arbeiten (Seminararbeit, Referat) ausgeglichen werden. Bei allen acht bewerteten Modulen müssen sich die LiVs in der Unterrichtspraxis bewähren, damit die Module als bestanden gewertet werden. Und alle acht Module müssen am Ende bestanden sein, um die Zulassungsvoraussetzung für die Zweite Staatsprüfung zu erhalten. Auch der Prüfungsteil ist darauf zugeschnitten, dass sich die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst im Unterricht bewährt: Die Lehrproben erhalten ein größeres Gewicht bei der Zweiten Staatsprüfung. (Von 10 auf 15 Prozent der Gesamtnote). Zukünftig wird auch eine unmittelbare Entlassung möglich, wenn feststeht, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Zweiten Staatsprüfung nicht mehr erfüllt werden können. Die Ausbildungsschule ist durch ein Gutachten der Schulleitung, das mit zweifacher Wertung (das entspricht zehn Prozent der Gesamtnote) in die Zweite Staatsprüfung eingeht, künftig wieder stärker an der Bewertung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beteiligt.
Auch die Lehrerfortbildung wird neu geregelt: Das Sammeln von Fortbildungspunkten wird entsprechend der Forderungen aus Schulen und Verbänden abgeschafft. Die Punkte werden durch Fortbildungszeiten ersetzt, was ein sehr viel praxisnäheres Verfahren darstellt.
„Die Umstrukturierung des Vorbereitungsdienstes durch das neue Gesetz ist der erste Schritt zu mehr Praxisorientierung in der Lehrerausbildung", sagte die Ministerin. „Wir haben uns aber auch daran gemacht, den Praxisanteil der ersten Ausbildungsphase zu erhöhen. Die neue Struktur führt in Verbindung mit dem starken Praxisbezug zu einer Qualitätsverbesserung der Lehrerausbildung, um junge Menschen bestmöglich auf diesen schönen und herausfordernden Beruf vorzubereiten."
- Pressemitteilung des Hess. Kulturministeriums