08.06.2011 Neues Schulgesetz vom Landtag verabschiedet
Der Hessische Landtag hat den Entwurf für ein neues hessisches Schulgesetz in dritter Lesung verabschiedet.
Kernstück des neuen Schulgesetzes ist die Einführung der Selbstständigen Schule. Alle Schulen in Hessen werden künftig mehr Selbstständigkeit in den Bereichen Unterrichtsgestaltung, Organisation des Schulbetriebs, Haushaltsführung und Personaleinstellung erhalten. So dürfen sie bereits seit dem 1. Januar 2011 ein Kleines Budget bewirtschaften, in dem die bisher getrennten Budgets für Lernmittel, für Vertretungsmittel im Rahmen des Programms „Verlässliche Schule", für IT-Vertretungsmittel sowie für Fortbildungen zusammengefasst sind. Künftig können die Schulen dann auch ihre Klassengrößen eigenverantwortlich festlegen, mit Kontingentstundentafeln anstatt mit Jahresstundentafeln arbeiten und eigene Fortbildungskonzepte entwickeln. Schulleiter/innen erhalten über die reine Personalverantwortung hinaus eine weitergehende Führungsfunktion, die auch die Personalentwicklung an ihrer Schule umfasst. Mit der neu gegründeten Führungsakademie sollen die Schulleiter/innen auf diese neue Rolle vorbereitet werden.
Daneben sieht das Gesetz unter anderem folgende Neuerungen vor:
- Schulen können als Verbundschulen künftig mehrere Standorte haben, wenn dadurch eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit gesichert und gefördert wird. Auch bekommen Schulen die Möglichkeit, sich zu Schulverbünden zusammenzuschließen, um projektbezogen zusammenzuarbeiten und ihre Haushaltsmittel gemeinsam mit anderen Schulen bewirtschaften zu können.
- Die Bildungsgänge Haupt- und Realschule können zusammengefasst und als Mittelstufenschule organisiert werden. Sie soll insbesondere die Berufsorientierung der Jugendlichen fördern und den Übergang in die Berufswelt noch besser gestalten, zugleich bleiben der Weg zum mittleren Abschluss und zum Abitur offen. Schon jetzt liegen dem Kultusministerium 15 konkrete Anträge auf Umwandlung in eine Mittelstufenschule vor.
- Entsprechend den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen soll die sonderpädagogische Förderung weiterentwickelt werden. Zentrales Ziel dabei ist es, eine bestmögliche individuelle Förderung für alle Kinder zu ermöglichen. Nach dem Prinzip „Sorgfalt vor Schnelligkeit" wird im Kultusministerium ein Umsetzungskonzept erarbeitet, das vom Schuljahr 2012/13 an zur Anwendung kommen wird. Das Wohl des einzelnen Kindes hat dabei bei allen Entscheidungen Vorrang, so wie es in Art. 7 der Konvention vorgesehen ist. Deswegen bleibt auch weiterhin die direkte Beschulung in einer Förderschule möglich.