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FAQ Auslandspraktikum

  • Wer kann ein Praktikum im Ausland absolvieren?

    Alle Lehramtsstudierenden haben die Möglichkeit, das Beobachtungspraktikum PraxisStart oder das fachdidaktische Praktikum (SPS II bzw. PraxisLab im Rahmen der MPM) im Ausland zu absolvieren. Eines der beiden Schulpraktika kann im Ausland durchgeführt werden, das jeweils andere muss im Inland absolviert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines zusätzliches freiwilligen Praktikums im Ausland.

  • Welche Leistungen muss ich für das Auslandspraktikum bereits erbracht haben?

    Sie müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen, die auch für die Durchführung des jeweiligen Praktikums in Hessen gelten. Bitte prüfen Sie die Modulvoraussetzungen für PraxisStart, SPS II bzw. PraxisLab in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.

  • Wo finde ich eine geeignete Praktikumsschule im Ausland?

    Das Zentrum für Lehrkräftebildung verfügt über einige Partnerschaften mit Schulen im Ausland, bei denen Sie sich um einen Praktikumsplatz bewerben können. In den Steckbriefen finden Sie nähere Informationen zu diesen Schulen im Ausland.
    Außerdem können Sie sich auch eigenständig auf die Suche nach einem Praktikumsplatz begeben. Neben den Deutschen Auslandsschulen können Sie sich nach Rücksprache mit dem ZfL auch bei den sogenannten PASCH-Schulen bewerben. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.

  • Wann muss ich mich für ein Auslandspraktikum bewerben?

    Wir empfehlen Ihnen, mindestens ein Jahr vor dem Praktikum mit Ihren Planungen zu beginnen. Bitte beachten Sie außerdem die internen Bewerbungsfristen unserer Partnerschulen, da diese abweichen können.
    Fristen für die Bewerbung um Stipendien und Förderprogramme erfragen Sie bitte im ZfL.

  • Wer muss dem Praktikum zustimmen?

    Der Durchführung Ihres Praktikums im Ausland müssen sowohl die Dozierenden Ihrer Fächer als auch das Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrkräftebildung zustimmen. Hierfür gibt es verschiedene Vordrucke unter Bescheinigung (abhängig von der StPO).

  • Wie wird mein Auslandspraktikum anerkannt?

    Sie benötigen im Vorfeld die Zustimmung aller Beteiligten (Fächer und Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrkräftebildung) auf dem Laufzettel. Nach der Absolvierung Ihres Praktikums müssen Sie Ihren Praktikumsbericht verfassen und bei Ihren Dozierenden am Fachbereich einreichen. Zusätzlich müssen Sie eine den von der Auslandsschule unterschriebenen Dokumentationsbogen beifügen. Nachdem Ihr Praktikumsbericht als bestanden bewertet wurde, wird Ihre Leistung für das Praktikum und die Begleitveranstaltungen eingetragen.

  • Wie lange dauert das Praktikum?

    Sie müssen im Rahmen von PraxisStart 50 Stunden und im Rahmen von PraxisLab 150 Stunden absolvieren (Erweiterungsfach: 50 Stunden). Die absolvierten Stunden sind auf dem entsprechenden Dokumentationsbogen einzutragen. Für SPS II müssen 50 Stunden absolviert werden. Unabhängig davon, in welcher Studienordnung Sie eingeschrieben sind, empfehlen wir Ihnen eine Dauer von mindestens zwei Wochen für PraxisStart und acht Wochen für PraxisLab bzw. SPS II. So haben Sie genug Zeit, um sich an die neue Umgebung, Kultur und Schule zu gewöhnen sowie die zu erbringenden Leistungen zu absolvieren. Bitte beachten Sie auch, dass die Schulen häufig eine Mindestdauer wünschen.

  • Wer betreut mich während des Auslandspraktikums?

    In der Regel bekommen Sie an den Auslandsschulen eine/n Betreuer/in zugewiesen, die/der Ihnen während Ihrer gesamten Praktikumszeit bei Fragen und Problemen zur Seite steht. Zusätzlich müssen Sie im Vorfeld mit Ihrem/n Dozierenden in den Fächern vereinbaren, in welcher Form die Begleitveranstaltung(en) PraxisLab absolviert wird bzw. werden (im Semester vor dem Praktikum, digital oder als Ersatzleistung) und wie Sie Ihre Dozierenden während des Praktikums kontaktieren können (beispielsweise bei Fragen zur Unterrichtsplanung und -durchführung).

  • Wer kommt zu meinem Unterrichtsbesuch?

    Während des Praktikums im Ausland können Sie keinen Unterrichtsbesuch von einem Ihrer Dozierenden der Philipps-Universität Marburg erhalten. Es gibt allerdings je nach Fach Sonderregelungen, wie der Unterrichtsbesuch trotzdem durchgeführt werden kann (beispielsweise durch eine Lehrkraft der Schule). Die Vorgehensweise besprechen Sie bitte mit Ihren Dozierenden im Fach.

  • Wird mein Auslandspraktikum finanziell gefördert?

    Das Auslandsschulpraktikum kann durch eine Vielzahl an Förderungen (teil-)finanziert werden. Besonders beliebt sind Förderungen durch den DAAD, PROMOS und Erasmus+. Eine Beratung über mögliche Fördermittel erhalten Sie im International Office der Philipps-Universität Marburg. Die Fördermittel können Sie jedoch erst beantragen, wenn Sie die schriftliche Bestätigung über den Praktikumsplatz von der Schule erhalten haben. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig zu den jeweiligen Förderbedingungen und Antragsfristen.

  • Brauche ich ein Visum?

    Ob Sie für Ihr Auslandspraktikum ein Visum beantragen müssen, hängt vom Zielland und von der Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes ab. Informieren Sie sich hierzu rechtzeitig beim Auswärtigen Amt.

  • Bin ich während des Auslandspraktikums über die Universität versichert?

    Nein. Sie müssen sich frühzeitig um eine Auslandsreisekrankenversicherung und Unfallversicherung kümmern. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle eines Stipendiums vom DAAD auch im Ausland krankenversichert sind.

Ihre Frage ist noch nicht beantwortet?

Weitere Informationen finden Sie unter Schulpraktika im Ausland.