Hauptinhalt

FAQ Fortlaufendes Portfolio

  • Was ist das fortlaufende Portfolio?

    Portfolios sind im allgemeinsten Sinne Instrumente der Dokumentation von Lern-, Bildungs- und Professionalisierungsprozessen wie zugleich Instrumente der Reflexion, um diese Prozesse zu fördern. Im ersten Fall sind sie ergebnis-, im zweiten Fall prozessorientiert. Sie können Notizen, Arbeitsprodukte, Essays, Berichte oder ähnliches enthalten.
    Das fortlaufende Portfolio ist im Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) als Dokumentations- und Reflexionsportfolio geregelt. Es ist „[w]ährend der gesamten Ausbildung und des Berufslebens“ (§ 2 Abs. 2 HLbG) zu führen und soll der „Dokumentation und Reflexion der eigenen Kompetenzentwicklung der Studierenden, der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und der Lehrkräfte im Berufsleben während der Lehrkräfteausbildung, Lehrkräftefortbildung und Lehrkräfteweiterbildung“ (§ 2 Abs. 2 HLbG) dienen.

  • Muss ich auch im Studium das fortlaufende Portfolio führen?

    Ja, das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) sieht vor, dass das fortlaufende Portfolio „[w]ährend der gesamten Ausbildung und des Berufslebens“ (§ 2 Abs. 2 HLbG) geführt wird.

  • Wird das fortlaufende Portfolio im Studium bewertet?

    Das fortlaufende Portfolio wird als solches nicht bewertet. Es ist jedoch gegebenenfalls bewertungsrelevant: Für das Studium legt die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV) fest, dass das „im Rahmen des Studiums begonnene fortlaufende Portfolio nach § 2 Abs. 3 des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes […] Grundlage der mündlichen Prüfungen sein“ (§ 27 Abs. 4 HLbGDV) kann. An der Philipps-Universität Marburg ist das fortlaufende Portfolio nach aktuellem Stand jedoch nicht Teil der mündlichen Prüfungen. Sollte sich das ändern, werden Sie rechtzeitig informiert.

  • Womit soll ich das fortlaufende Portfolio erstellen?

    Das ist Ihnen grundsätzlich freigestellt. Es soll lediglich digital geführt werden. Sie können dafür die Vorlage auf ILIAS verwenden, die das ZfL als Anregung bereitstellt. Ebenso können Sie aber auch andere Formate, Tools und Programme wählen.

  • Was soll das fortlaufende Portfolio enthalten?

    Der Gesetzgeber lässt Ihnen hier relativ viel Spielraum. Das Portfolio soll einerseits Bescheinigungen über die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie andererseits persönliche Aufzeichnungen und Dokumentationen (zum Beispiel Reflexionen über Unterrichtsverläufe, Beratungen und Erfahrungen im Schulleben bis hin zu Fotodokumentationen) enthalten.
    Die Minimalanforderung für Ihr Studium besteht in einer Sammlung ohnehin vorhandener oder zu erwerbender Dokumente:
    a) Sie müssen die „Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule […] im fortlaufenden Portfolio […] dokumentieren“ (§ 9 Abs. 3 HLbG). Hier genügt als Minimalinterpretation Ihr Transcript of Records am Ende des Studiums.
    b) Sie müssen die „Ableistung des Betriebspraktikums […] im fortlaufenden Portfolio […] dokumentieren“ (§ 15 Abs. 1 HLbG). Hier genügt als Minimalinterpretation die Praktikumsbescheinigung beziehungsweise Ihr Praktikumszeugnis.
    c) Sie müssen die „Erfahrungen und Ergebnisse“ der „praktischen Ausbildung […] in Form des fortlaufenden Portfolios“ (§ 15 Abs. 4 HLbG) dokumentieren. Hier genügen als Minimalinterpretation die entsprechenden Praktikumsberichte oder adäquate Dokumente.
    Im besten Fall nutzen Sie aber darüber hinausgehend ein umfassenderes Portfolio, in dem Sie - auch im Sinne des Gesetzgebers - die genannten Dokumente nicht nur digital "abheften", sondern die so dokumentierten Erfahrungen auch reflektieren. Anregungen dazu erhalten Sie beispielsweise über die Portofolio-Vorlage des ZfL im entsprechenden ILIAS-Kurs.

  • Wer kontrolliert die Anfertigung des fortlaufenden Portfolios?

    Die Anfertigung des Portfolios wird im Studium nicht kontrolliert. Erst im Vorbereitungsdienst wird es Gegenstand der mündlichen Prüfung in der Zweiten Staatsprüfung und im späteren Berufsleben ist ein Teil des fortlaufenden Portfolios, das Qualifizierungsportfolio, der Schulleitung im Jahresgespräch vorzulegen.

  • Welche Bedeutung besitzt das fortlaufende Portfolio im Vorbereitungsdienst sowie im späteren Berufsleben?

    Für die zweite Phase der Lehrkräftebildung, den Vorbereitungsdienst, ist hinsichtlich des fortlaufenden Portfolios die zentrale Neuerung, dass das fortlaufende Portfolio in die mündliche Prüfung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien einbezogen wird. So werden im - wie im Studium - modularisierten Vorbereitungsdienst "[s]chriftliche Bescheinigungen über die Teilnahme am jeweiligen Modul und dessen Bewertung" (§ 44 Abs. 10 HLbGDV) durch die Ausbilderinnen und Ausbilder ausgestellt und den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst erörtert. Eine entsprechende Dokumentation erfolgt im fortlaufenden Portfolio (vgl. § 44 Abs. 10 HLbGDV). In der mündlichen Prüfung werden dann "die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen in Auseinandersetzung mit komplexen beruflichen Handlungssituationen und unter Einbeziehung des fortlaufenden Portfolios" (§ 48 HLbG) behandelt. Genauere Informationen erhalten Sie dazu über die Studienseminare.
    Im späteren Berufsleben, der sogenannten dritten Phase der Lehrkräftebildung, sind Lehrkräfte ferner "verpflichtet, die von ihnen wahrgenommenen Fortbildungen und Qualifizierungen sowie auf Wunsch weitere die Berufslaufbahn fördernde Kompetenzen im fortlaufenden Portfolio [...] als Qualifizierungsportfolio zu dokumentieren" (§ 66 Abs. 2 HLbG).  Die Auswertung dieses Qualifizierungsportfolios als Teil des fortlaufenden Portfolios ist "ist Bestandteil der Mitarbeitergespräche" (§ 66 Abs. 2 HLbG).

Ihre Frage ist noch nicht beantwortet?

Wir haben für Sie einen Leitfaden vorbereitet, den Sie im entsprechenden ILIAS-Kurs oder unter folgendem Pfad finden: ILIAS-Magazin → „Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL)“ → „ohne Semester/fortlaufend“ → „Digitales fortlaufendes Portfolio im Lehramt“.
Bei allen dann noch offenen Fragen wenden Sie sich gerne an .