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FAQ Orientierungspraktikum (gilt nur für Studierende in der StPO L3 2013/2018)
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welchen Umfang muss das Studienportfolio haben?
Das Studienportfolio enthält drei Fragen, deren Beantwortung jeweils in etwa eine Seite umfassen sollte (Schriftart Arial, Calibri oder Times New Roman; Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5 pt).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich das Studienportfolio und die Bescheinigung einreichen?
Sie können das Studienportfolio und die Bescheinigung nur digital (im pdf-Format per E-Mail an zfl-op@uni-marburg.de) einreichen. Bitte geben Sie immer Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse (Students-Adresse falls schon vorhanden) und Ihre Matrikelnummer an.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Brauche ich mehrere Portfolios und Bescheinigungen, wenn ich mein Praktikum in mehrere Betrieben absolviere?
Sie brauchen pro Einrichtung eine Bescheinigung. In einem gemeinsamen Studienportfolio sollten Sie kenntlich machen, auf welche Einrichtung sich die Beantwortung der jeweiligen Frage bezieht
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie und wann erfahre ich, ob mir mein Studienportfolio anerkannt wurde?
Das Zentrum für Lehrerbildung informiert Sie per E-Mail, sobald Ihnen das Orientierungspraktikum anerkannt wurde.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss das Orientierungspraktikums in Hessen bzw. Marburg durchgeführt werden?
Sie können das Orientierungspraktikum weltweit absolvieren.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Einrichtungen werden als Praktikumsstellen für das Orientierungspraktikum anerkannt?
Für die Anerkennung entscheidend ist der pädagogische Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit während des Praktikums und der professionelle Kontext (nicht anerkannt werden beispielsweise Trainertätigkeiten, private Nachhilfen, Au-Pair, etc.). Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Praktikumstätigkeit anerkennungsfähig ist, schauen Sie bitte auf der Seite zum Orientierungspraktikum nach oder schreiben Sie eine E-Mail an zfl-op@uni-marburg.de.
Bitte beachten Sie, dass es für die Zeit der Einschränkungen durch die Pandemie-Präventionsmaßnahmen Sonderregelungen für das Orientierungspraktikum gibt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Darf ich das Orientierungspraktikum auch an meiner ehemaligen Schule absolvieren?
Ja, grundsätzlich dürfen Sie das. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine andere Einrichtung zu wählen, die Ihnen den Rollenwechsel von der Schülerin/dem Schüler zur angehenden Lehrperson erleichtert
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie viele Stunden pro Woche muss das Praktikum umfassen?
Sie müssen pro Woche 30 Stunden im Praktikum sein; das entspricht einem Stundenumfang von insgesamt 120 Stunden
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann das Praktikum auch aufgeteilt werden?
Ja. Wir akzeptieren eine Aufteilung in 2x 2 Wochen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe zwar die 120 Stunden gemäß der Voraussetzung erfüllt, aber nicht in vier Wochen, sondern in drei. Muss ich die eine Woche noch nachholen?
Ja, denn gemäß Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG §15,1 (1,2)) und gemäß Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV §21,9 (1-6)) ist eine Praktikumslänge von vier Wochen obligatorisch.
Ihre Frage ist noch nicht beantwortet?
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Orientierungspraktikum.