Hauptinhalt
Mittel zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre des ZfL (QSL)
Das Zentrum für Lehrkräftebildung hat auch für das Jahr 2025 auf der Grundlage des QSL-Gesetztes vom 01.10.2020 die Möglichkeit, Mittel zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre (QSL-Mittel) im Studiengang Lehramt an Gymnasien zu vergeben. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der lehrerbildenden Fachbereiche. Wir bitten darum, die Anträge bis zum 06.11.2024 (Ausschlussfrist) über die Dekanate bei zfl@uni-marburg.de einzureichen.
Über die Vergabe der QSL-Mittel entscheidet das Direktorium des ZfL auf der Grundlage der Vorschläge der QSL-Kommission des ZfL. Hinweise zu den Berichtspflichten über die Verwendung der Mittel erhalten Sie mit der Bewilligung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ausschreibung der dezentralen QSL-Mittel des ZfL für das Jahr 2025
In der Ausschreibung finden Sie die Kriterien für die Begutachtung der Anträge und Hinweise zum Antragsverfahren.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Antragsvorlage für dezentrale QSL-Mittel des ZfL für das Jahr 2025
Bitte nutzen Sie für Ihre Anträge die Vorlage und orientieren Sie sich an der dort vorgesehenen Gliederung. Das erleichtert der Kommission die Sichtung Ihrer Anträge.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen QSL-Kommission des ZfL
Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:
- Zwei professorale Mitglieder mit Aufgaben in der Lehrerbildung
- Zwei wissenschaftliche oder pädagogische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Aufgaben in der Lehrerbildung
- Ein/e technisch-administrative Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter
- Fünf studentische Mitglieder, die von den studentischen Vertreterinnen und Vertretern im Direktorium des ZfL benannt werden
- Geschäftsführerin des ZfL als beratendes Mitglied und GeschäftsstelleInhalt ausklappen Inhalt einklappen Zentrale Hinweise und Rechtsgrundlagen für die Vergabe von QSL-Mitteln
Die Vergabe der Mittel beruht auf dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen („QSL-Gesetz").
Der Vergabe liegen die Vergabesatzung der UMR und die entsprechenden ergänzenden Regelungen zugrunde.
Für Fragen wenden Sie sich gerne an Annette Huppert (annette.huppert@uni-marburg.de; 06421-28 24831).