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Orientierungspraktikum (nur StPO L3 2013 / StPO L3 2018)

Achtung: Regelungen zum Umgang mit COVID-19 im Lehramtsstudium

Das Orientierungspraktikum dient der Vororientierung auf Ihr künftiges Arbeitsfeld als Lehrkraft. Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Orientierungspraktikum im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg.

  • Rahmenbedingungen

    Studienbeginn oder Fachwechsel ab dem WiSe 2023/2024: Studierende, die in der StPO L3 2023 immatrikuliert sind, müssen kein Orientierungspraktikum mehr nachweisen.

    Studienbeginn oder Fachwechsel vor dem WiSe 2023/2024: Studierende, die in der StPO L3 2013 oder StPO L3 2018 immatrikuliert sind, müssen ein Orientierungspraktikum gemäß Hessischem Lehrkräftebildungsgesetz, § 15 Abs. 1-2 HLbG und gemäß Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes, § 21 Abs. 9 Zif. 1-6 HLbGDV durchführen. Das selbst organisierte Orientierungspraktikum

    - stellt keine Zulassungsvoraussetzung für eine Einschreibung im Lehramtsstudium für Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg dar,
    - ist jedoch Voraussetzung für das erste Praktikumsmodul innerhalb des Studiums (Modul PraxisStart; Beginn in der Regel (i.d.R.) im 3. Fachsemester) und muss vor Beginn dessen durch das Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL) anerkannt worden sein,
    - muss nach dem Abitur abgeleistet werden,
    - kann sowohl vor dem Studium als auch innerhalb der ersten Semester absolviert werden,
    - umfasst vier Wochen am Stück (30 Stunden/Woche, mindestens 5 Stunden/Tag; 120 Stunden insgesamt), die in 2x2 Wochen jeweils am Stück aufgeteilt werden können und
    - darf weltweit absolviert werden.

  • Praktikumseinrichtung

    ▪ Mögliche Praktikumseinrichtungen:
    Sie können Ihr Praktikum an Schulen sämtlicher Schulformen ableisten sowie auch an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel (z. B.) Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen, ...). Ein Praktikum an Ihrer ehemaligen Schule ist ebenfalls möglich, allerdings empfehlen wir, Ihr Praktikum an einer Einrichtung zu absolvieren, die ein neues Umfeld für Sie darstellt, um den Rollenwechsel von Schülerin und Schüler hin zur angehenden Lehrperson für alle Beteiligten zu erleichtern.

    ▪ Richtlinien zur Anerkennung weiterer Tätigkeiten:
    Ein abgeleistetes Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beziehungsweise (bzw.) ein Bundesfreiwilligendienst in einer pädagogischen Einrichtung kann als Orientierungspraktikum ebenfalls anerkannt werden (Sie müssen in diesem Fall kein Studienportfolio anfertigen. Bitte reichen Sie aber unbedingt eine Bestätigung über die erfolgte Tätigkeit im ZfL ein, damit die Anerkennung des Orientierungspraktikums dennoch erfolgen kann.).

  • Anerkennungsbeispiele

    Anerkannt gemäß den oben genannten (o. g.) Rahmenbedingungen werden beispielsweise:

    - Praktikum in Kindertagesstätten, Kindergärten, Grund-, Real-, Haupt-, Gesamt-, Waldorf-, Montessorischule und ähnlich (u. ä.) 
    - Begleitung von Kinder- und Jugendgruppen im Sportverein, Jugendfeuerwehr, Pfadfinder, kirchliche Einrichtungen etc. im Rahmen von Freizeiten
    - Pädagogische Tätigkeiten im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienstes u. ä.

    ▪ Nicht anerkannt werden beispielsweise:

    - alle Tätigkeiten vor dem Abitur
    - Zivildienst in einer Jugendherberge, wenn Sie beispielsweise überwiegend in der Küche statt mit Kindern oder Jugendlichen gearbeitet haben oder wenn Sie überwiegend im Fahrdienst tätig waren
    - Tätigkeit im privaten Bereich (Kinderbetreuung, private Nachhilfe, Erziehung eigener Kinder, Au Pair)
    - Tätigkeit in Einrichtungen, die nicht auf Kinder- und Jugendhilfe bzw. Kinder- und Jugendpflege spezialisiert sind (z. B. Alten- und Pflegeheime)
    - Tätigkeit in der Erwachsenenbildung bzw. Arbeit ausschließlich mit Erwachsenen (18 Jahre und älter)
    - Kinderanimation bei Reiseveranstaltern
    - Ausbilderinnen- und Ausbildertätigkeit bei der Bundeswehr

    Begründung: Diese Tätigkeiten erfüllen in den meisten Fällen nicht den geforderten Stundenumfang und/oder sind nicht (ausreichend) pädagogisch orientiert bzw. wurde die Tätigkeit nicht durch eine fachbezogene oder pädagogische Profession begleitet.

  • Nachweis und Anerkennung

    Die Anerkennung des Orientierungspraktikums erfolgt auf der Basis eines Studienportfolios sowie einer ordnungsgemäß ausgefüllten Bescheinigung. Bitte reichen Sie das Studienportfolio und die Bescheinigung ausschließlich digital per (z. B. als Scan) ein. Sobald Ihnen das Orientierungspraktikum anerkannt wurde, werden Sie per E-Mail informiert.

  • Hinweis für das Modul PraxisStart

    Das Orientierungspraktikum ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an PraxisStart. Für die Anerkennung des abgeleisteten Orientierungspraktikums ist der Nachweis des Praktikums in Form eines Studienportfolios und der unterschriebenen und gestempelten Bescheinigung in Abhängigkeit des geplanten PraxisStart-Semesters bis zu den folgenden Terminen beim Zentrum für Lehrkräftebildung einzureichen:

    geplantes PraxisStart-Semester Abgabefrist
    Wintersemester 01.09.
    Sommersemester 01.03.
  • Download Studienportfolio und Bescheinigung

Fragen zum Orientierungspraktikum und Anerkennung der Portfolios:


Saskia Franz

Bunsenstraße 2, Raum 01C12
35032 Marburg
Tel.: 06421 / 28-24960
eMail:

Sprechzeiten:
Sollten Sie Bedarf an einem Beratungstermin haben, sind wir ab sofort dienstags, von 12:15-14:15 Uhr für Sie unter 06421 / 28-24960 erreichbar.


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