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Zentrales Prüfungsbüro für das Studium des Lehramts an Gymnasien
Aufgaben und Zuständigkeiten
Im Zentralen Prüfungsbüro für den Studiengang Lehramt an Gymnasien erhalten Studierende, die ihr Studium gemäß der gesetzlichen Bestimmungen seit dem Wintersemester 2005/2006 in modularisierter Form absolvieren, unter anderem (u. a.) folgende Dokumente:
- Zwischenprüfungsbescheinigung
- Bescheinigung des ordnungsgemäßen Studiums für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung zur Vorlage bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (ehemals Landesschulamt), Prüfungsstelle Marburg
- Leistungsnachweis über im Rahmen des Studiums absolvierte Module (Transcript of Records, zum Beispiel (z. B.) beim Hochschulwechsel oder im Falle des Studienabbruchs)
Darüber hinaus ist das Zentrale Prüfungsbüro Geschäftszimmer des Zentralen Prüfungsausschusses für das Lehramt an Gymnasien und u. a. zuständig für fächerübergreifende Angelegenheiten wie:
- die Bearbeitung von Anträgen und Ausgabe von Bescheiden zu Fristverlängerungen, fächerübergreifendem Nachteilsausgleich, Härtefällen etc.
- Eintragung von Anrechnungen
- fächerübergreifende Studienberatung
FAQ
... Antworten zu häufig gestellten Fragen
Ansprechpartner
Christian Hiebel
Bunsenstraße 2, Raum 01C10
E-Mail: christian.hiebel@uni-marburg.de
Tel.: 06421-28-26261
Fax: 06421-28-25088
Aktuelle Informationen:
Persönliche Termine nur nach vorheriger Anmeldung per E-Mail oder Telefon.
Vom 23.12.2024 bis einschließlich 02.01.2025 bleibt das Prüfungsbüro geschlossen.
Telefonische Sprechzeiten
Montags | 8:00 bis 12:00 Uhr | 13:30 bis 15:30 Uhr |
Dienstags | 13:30 bis 15:30 Uhr | |
Mittwochs | 9:00 bis 12:00 Uhr | |
Donnerstags | 13:30 bis 15:30 Uhr | |
Freitags | 8:00 bis 12:00 Uhr | |
Ergänzende Hinweise:
- Umfangreiche Informationen zum Studium finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrkräftebildung.
- Für die Organisation der Modulprüfungen sind die lehrerbildenden Fachbereiche verantwortlich.
- Für die Zulassung und die Durchführung der Ersten Staatsprüfung ist die Hessische Lehrkräfteakademie (ehemals Landesschulamt) zuständig.