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BAföG im Lehramt
Für Lehramtsstudierende, die Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, werden im Zentralen Prüfungsbüro Lehramt an Gymnasien die entsprechenden Bescheinigungen (Formblatt 5) ausgestellt. Da dies in der Regel die Leistungen nach dem vierten Fachsemester betrifft, sollten Studierende darauf achten, dass jeweils zeitnah alle notwendigen Leistungen absolviert und im Online-Notenspiegel eingetragen werden. Grundlegende Informationen zum BAföG finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Marburg.
Achtung! Studierende, die derzeit ein Formblatt 5 BAföG benötigen, können dies per E-Mail beantragen. Das Formblatt wird dann per Post zugestellt.
Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Sebastian Müller