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Forschung
Unsere Forschung erstreckt sich besonders auf die privatrechtlichen Teilgebiete Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht, Schuldvertragsrecht, Europarecht, Rechtstheorie und Rechtsvergleichung. Inhaltlich geht es dabei vor allem um drei Themenkreise:
Innovation und Digitalisierung
Innovation und Digitalisierung bewirken eine fundamentale Transformation fast aller Lebensbereiche; sie gelten entsprechend als Treiber einer neuen industriellen Revolution. Diese technologische Entwicklung stellt das Recht vor grundlegende Herausforderungen, denen sich die Forschung des Lehrstuhlteams stellen möchte. Entsprechend unseren rechtlichen Schwerpunkten stehen dabei erstens die Wechselbezüge von Vertragsrecht und Innovation im Vordergrund; neben zahlreichen Einzelbeiträgen erscheint hierzu ein Sammelband, der die Ergebnisse einer kürzlich organisierten Tagung zusammenfasst. Zweitens geht es um Digitalisierung im Gesellschaftsrecht, die erstaunlich wenig erforscht ist, obwohl Digitalisierung einerseits unternehmensgetrieben ist und andererseits unternehmerisches Handeln und Unternehmensstrukturen verändert. Drittens schließlich erforschen wir Finanzinnovation und die Digitalisierung der Finanzbranche; neben einem Sammelband und zahlreichen Einzelbeiträgen erscheint hierzu demnächst ein großes Handbuch zu rechtlichen Fragen von „FinTech“ erscheinen, das der Lehrstuhlinhaber gemeinsam mit Prof. Sebastian Omlor herausgibt.
Soziale Verantwortung, insbesondere von Unternehmen
In Zeiten von Klimawandel und schwindenden natürlichen Ressourcen gilt die Sicherung die Sicherung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen als die große Herausforderung unserer Zeit. Da Staaten mit der Bewältigung dieser Aufgabe zunehmend überfordert sind, müssen Marktkräfte aktiviert werden, um Anreize für Unternehmen und andere Marktteilnehmer zu schaffen, nachhaltig zu handeln. „Social enterprise lawmaking is a growth industry“, so heißt es deshalb: In den USA und vielen europäischen Ländern erweist sich das Recht sozialen Unternehmertums als eine Wachstumsindustrie, die für einen Zuwachs an neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsformen, Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Zertifizierungsinstrumenten sorgt. In unserer Forschung behandeln wir die daraus resultierenden Fragen aus einer rechtsvergleichenden und europarechtlichen Perspektive. Beispielsweise ist Florian Möslein in die Pläne für eine Einführung eines „Statuts für soziale und solidaritätsbasierte Unternehmen“ involviert, die derzeit vom Europäischen Parlament diskutiert werden. Außerdem ist am Lehrstuhl ein Forschungsprojekt angebunden, das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziert wird und sich mit der Zertifizierung nachhaltiger Kapitalgesellschaften befasst.
Regelsetzungslehre
Als dritter Bereich betrifft die Regelsetzungslehre Fragen nach dem „Wie“ rechtlicher Normierung, namentlich nach dispositiver oder zwingender Regelgeltung, nach abstrakter oder konkreter Ausgestaltung, nach Regelung durch Gesetz oder Vertrag usw. Die Habilitationsschrift von Florian Möslein zu dispositivem Recht bildet hier eine wichtige Basis; zudem hat er in diesem Bereich zahlreiche Einzelbeiträge publiziert, etwa zu allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu privater Regelsetzung, zu ordnungsökonomischen Bezügen, zu verbraucherrechtlichen Schutzinstrumenten sowie zu Zertifizierungsmechanismen. Ein Forschungsprojekt zum Thema „Contract Governance“ ist bereits abgeschlossen und mündete in einen englischsprachigen Sammelband, der bei Oxford University Press erschienen ist. Ein Band zur „Regelsetzung im Privatrecht“ erscheint demnächst bei Mohr Siebeck.