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Prof. Dr. Tobias Helms
Professur für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Der Schwerpunkt der Professur liegt auf dem Familien- und Erbrecht. Das gilt für das deutsche wie auch das europäische und internationale Familien- und Erbrecht. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf rechtsvergleichender und interdisziplinärer Forschung.
Prof. Dr. Tobias Helms und sein Team beschäftigen sich insbesondere mit Problemen des Kindschafts- und Abstammungsrechts sowie allen personenstandsrechtlich relevanten Fragen, vom Geschlecht über den Namen bis zur Eingehung und Auflösung von Paarbeziehungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Internationalisierung und Europäisierung des Familien- und Erbrechts.
Sie finden hier den Lebenslauf von Professor Helms sowie Informationen zu seinem Team und können sich über Schriften und Vorträge des Professors sowie die Forschung und Lehre der Professur informieren.