Hauptinhalt
Informationen zum Mutterschutz
Ziel des Mutterschutzrechtes ist es, schwangeren oder stillenden Mitarbeitenden sowie schwangeren oder stillenden Studierenden die Fortsetzung ihrer Beschäftigung oder ihres Studiums zu ermöglichen, ohne dass der Schutz der Schwangeren, des ungeborenen Lebens oder der Stillenden beeinträchtigt wird.
Deshalb ist für die Tätigkeit von schwangeren oder stillenden Mitarbeitenden sowie für Lehrveranstaltungen von schwangeren Studierenden eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Zur weiteren Information finden Sie weiter unten das ab 01.01.2018 geltende Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG).
- Mitteilungsformular schwangere/stillende Studierende
- Gefährdungsbeurteilung schwangere/stillende Studierende
- Gefährdungsbeurteilung schwangerer/stillende Mitarbeitende
- Mitteilungs- und Beratungsstellen für schwangere Studierende
- Informationen für schwangere Studierende (Flyer)
Zur Information:
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Regierungspräsidium Gießen /Hessen /Mutterschutz
- Gefahrstoffe: Einstufung & Kennzeichnung (BAuA)
- Hilfestellung zur Bewertung von Labor- und Forschungstätigkeiten (Quelle: Mutterschutz im Labor-> Ein Leitfaden für die praktische Umsetzung der Max-Planck-Gesellschaft Ausgabe 2018)