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Informationen zum Mutterschutz

Ziel des Mutterschutzrechtes ist es, schwangeren oder stillenden Mitarbeitenden sowie schwangeren oder stillenden Studierenden die Fortsetzung ihrer Beschäftigung oder ihres Studiums zu ermöglichen, ohne dass der Schutz der Schwangeren, des ungeborenen Lebens oder der Stillenden beeinträchtigt wird.

Deshalb ist für die Tätigkeit von schwangeren oder stillenden Mitarbeitenden sowie für Lehrveranstaltungen von schwangeren Studierenden eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Zur weiteren Information finden Sie weiter unten das ab 01.01.2018 geltende Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG).

Zur Information: